Cindy80
Sehr geehrte Frau Bader, ich finde nach langem Suchen einfach keine Antwort auf meine Fragen und muss Ihnen jetzt einfach einmal schreiben. Ich habe am 28.07.14 mein 1.Kind bekommen. Elternzeit für 2 Jahre beantragt und lasse mir das Elterngeld zur Hälfte (aber für den gesamten Zeitraum) auszahlen. Frage 1) am 24.07.16 müsste ich eigentlich wieder arbeiten gehen, richtig? Aber ich könnte ggf. auch mein 3. Jahr Elternzeit anhängen, oder? Frage 2) wenn ich im 3. Elternzeitjahr wieder schwanger werde, in dem ich ja dann kein Geld beziehe, auf welches Einkommen wird dann mein "neues" Elterngeld berechnet. Bekommt man, dann nur den Mindestanteil oder werden dann hier die vollen letzten 12 Monate zu Grunde gezogen, in denen ich vor Schwangerschaft 1 arbeiten war? Vielen Dank für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen Cindy80
Hallo, 1. Können Sie auch dranhängen 2. Den Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Bei zwei Jahren Elterzeit musst Du ab 28.07.2016 arbeiten. Ab dem ersten Geburtstag gehen alle Monate ohne Einkommen mit 0€ in die neue Elterngeldberechnung. Da endet Dein Elterngeldbezug, lediglich die Auszahlung ( die aufgesparte Hälfte ) läuft noch. Für das Elterngeld ist immer das Durchschnittseinkommen der 12 Monate vor Mutterschutz des neuen Kindes relevant. Wird dann bei Dir ohne Einkommen auf den Mindestsatz hinauslaufen. Drittes Jahr kann man ranhängen.
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