Jean
Guten Tag Frau Bader. Ich bin Vater zweier Töchter ( 6 und 9 ), die im Wechselmodel bei mir wohnen. Meine Noch-Frau ( Die Scheidung ist nicht durch ) wohnt im Nachbarhaus, was für uns und vor allem für die Kinder auch sehr praktisch ist. Da die Kinder bei ihr gemeldet sind ( frühere gemeinsame Anschrift ), bezieht sie das ganze Kindergeld. Sie weigert sich allerdings die entstehenden Kosten in der Schule, für ausserschulische Aktivitäten usw. zu übernehmen. Auf meine Bitte ein Konto diesbezüglich zu öffnen, bleibt sie still. Wir sind beide berufstätig und es besteht kein Ehegattenunterhalt. Nun meine Frage: - Wie soll ich vorgehen, an wen muss ich mich wenden, damit in dieser Sache Gerechtigkeit herrscht? Vielen Dank im voraus. Freundliche Grüße Jean
Hallo, Wechselmodell bedeutet unterhaltsrechtlich, dass jeder bei dem anderen die Ansprüche geltend macht. Wenn Sie sich jetzt einig sind und keine Ansprüche geltend machen, ist es nur fair, wenn das Kindergeld auch gerecht verteilt wird. Jetzt kommt es also darauf an, wer Kleidung usw. kauft und wem sonstige Kosten entstehen. erstes sinnvoll, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, um die Unterhaltsberechnung vornehmen zu lassen, denn der Schuss kann natürlich auch nach hinten losgehen. Liebe Grüße NB
la-floe
hi, in letzter Instanz müsstest du sie verklagen. Ob das für das Fortbestehen des WM und euer Elternverhältnis so schlau wäre kannst nur du für dich beantworten. floe
mellomania
ist das wechselmodell irgendwo schriftlich fixiert? bzw. wurde das vom jugendamt verfügt?
desireekk
Das IST ärgerlich... ich fürchte, Du kannst nur die nächsten Wochen zusammentragen was denn so genau die Kosten sind die geteilt werden müssen... - Instrumentalunterricht- Sportvereine - sonst. Mitgliedsbeiträge - Versicherungen für die Kinder - Zahnspangen - Zuzahlungen Medikamente etc. Und das bei der Scheidung eben alles festlegen lassen, sofern dort die Sorgerechtsfrage mit behandelt wird. 100% Gerechtigkeit wirst Du nicht erreichen. Damit wirst Du Deinen Frieden machen müssen! Wenn das Wechselmodell auf der Kippe steht würde ich jetzt bis zur Scheidung dokumentieren, aber die Füße stillhalten. Wenn das aber "klar" ist, würde ich beim Jugendamt einen Termin vereinbaren, bei dem sie auch eingeladen wird, wo man moderiert über diese Situation sprechen kann. BTW: "Wechselmodell" heißt ja nicht, dass kein unterhalt fließt, sondern eher dass sie oft Unterhaltsansprüche gegeneinander aufheben. Wenn nun aber eine recht viel mehr als der andere verdient, kann hier auch noch ein Ausgleichsunterhalt anfallen. Wobei jedoch korrekt ist, dass beiden Elternteilen das hälftige Kindergeld zusteht. Gruss D
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