chasseurxx01
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im Oktober unser erstes Kind. Meine Frage dazu: Lstklasse haben wir beide 4 - da wir Netto bisher ca gleich viel verdienen. Ich würde gerne die Elternzeit auf zwei Jahre aufteilen - also die 60% vom bisherigen Netto halbieren. Dazu dann die Frage: da mein Mann Lehrer ist lohnt es sich unserer Meinung nach nicht, dass er auch Elternzeit nimmt, da er eh Nachmittags schon zu Hause ist - aber wo und wie macht es Sinn das Kind auf welcher unserer Lohnsteuerkarten eintragen zu lassen? Bei mir oder bei ihm - wo hätte man hier den meisten steuerlichen Vorteil? Wäre es auch noch ein Vorteil grundsätzlich in diesen zwei Jahren die Steuerklasse zu wechseln und wenn ja, wie sähe das aus? Kindergeld würde er oder ich beantragen - auch hier den steuerlichen Vorteil im Vordergrund. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. BS
Hallo, normal halbiert es sich! Liebe Grüße NB
Colien07022004
Hallo, wir beide haben die Kinder auf der Lohnsteuerkarte stehen! Ich habe 2 Kinderfreibeträge, mein Mann 1,5 da die erste Tochter nicht sein leibliches Kind ist. Das Kindergeld wird fest ausgezahlt, es durchläuft keinen steuerlichen Abzug. Bei meinen Mann ist es aber so, da er im öffentl Dienst arbeitet, dass er das KG direkt auf seinen Lohn ausgezahlt bekommt. LG
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Aufteilung der Elternzeit/des Elterngeldes, nachdem ich unten gelesen habe, dass es so einfach nicht zu sein scheint: Ich nehme Elternzeit in den 1. bis 12. Lebensmonat (=12 Monate). Mein Mann nimmt parallel Elternzeit im 1. Lebensmonat (=1 Monat). Macht zusammen 13 Monate. Davon 2 Monate Geld im MuSc ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe hier bereits mehrfach gelesen dass es nicht möglich ist dass der Vater in den ersten zwei Monaten alleine Elterngeld bezieht. Das ist aufgrund des Mutterschaftsgeldes natürlich nachvollziehbar. Auch, dass das Elterngeld generell für mindestens zwei Monate beantragt werden muss konnte ich den bisherigen Einträgen e ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in der 14. SSW (ET am 1.2.16) und versuche mich durch den Papierwust von Anträgen zu kämpfen. Leider sind das zum großen Teil noch böhmische Dörfer für mich, daher habe ich ein paar Fragen an Sie. Unser Plan ist, dass ich wahrscheinlich 2,5 Jahre Elternzeit nehme und mein Mann 2 Monate. Mein Elterngeld ...
Hallo zusammen, eine kurze Frage: Kann man bei der variante 12 + 2 Monate Elterngeld. Die zwei Monate für den PArtner aufteilen in 2 und 6 Wochen.? Quasi 2 Wochen nach Geburt und 6 Wochen am Ende ? Viele Grüße
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben