Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, Sie haben mir schon einmal geholfen und nun drückt mal wieder der Schuh. Ich suche einen guten Anwalt für Erbrecht. Meine Schwiegereltern wollen ihr Haus nach dem Tod, ihrem dritten Sohn vererben (meinem Partner). Einer seiner Brüder passt das gar nicht, er besteht auf seinen Pflichtteil, wenn es soweit ist. Der andere Bruder möchte das das Haus in die Hände des dritten geht. Es ist jetzt schon die Familie zerstritten. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit das nur einer das Haus bekommt, ohne das die anderen ihren Pflichtteil einfordern können? Wir brauchten noch nie einen Anwalt, aber jetzt erstmal einen guten finden... Was raten Sie? Lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort Nicola
Liebe Namensvetterin, schrftlich beraten kann ich Sie auch gerne - über meine Email. Vorab: das die Geschwister noch nicht einmal den Pflichtteil bekommen, hängt davon ab, wie lange die Erblasser noch leben (nichts ist gewisser wie der Tod und nichts ungewisser wie seine Stunde). Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo nur kurz: der Pflichtteil ist die Hälfte des normalen Erbanspruches, . Dieser Pflichtteil kann dann aber in BAR verlangt werden. DAS solte mit den Eltern halt mal bald besprochen werden, wäre dafür Bares vorhanden?. Viele Grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis