Cassiopeia83
Liebe Frau Bader, ich lese immer wieder, dass das Krankengeld für das Elterngeld angerechnet wird, sobald es eine schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wurde. Können Sie mir Beispiele für schwangerschaftsbedingte Erkrankungen nennen, um das besser abgrenzen zu können? Besten Dank Cassiopeia
Hallo, die Monate mit KG werden dann ausgeklammert. SChwangerschaftsbedingte Erkrankungen sind die, die man ohne Schwangerschaft nicht bekommen würde, wie zB vorzeitige Wehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Verwirrender Text. Richtig ist, bei schwangerschaftbedingter Diagnose können Monate mit Krankengeldbezug bei der Bemessung des Elterngeldes ausgeklammert werden. Schwangerschaftsbedingte Diagnosen sind z.B. unstillbares Erbrechen (Hyperemessis Gravidarum), oder vorzeitige Wehentätigkeit - eben das alles, was man ohne die Schwangerschaft nicht bekommen hätte und was zu einer Arbeitsunfähigkeit führt.
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