Mitglied inaktiv
Guten Abend Frau Bader, meine Frage brennt mir sehr auf der Seele und ich muß leider etwas ausholen in meiner Schilderung. Ich arbeite seit 10 Jahren in einem Krankenhaus (Privater Träger). In meiner Schwangerschaft fragete mich unsere Verwaltungsleiterin ab wann sie wieder mit mir rechnen könne. Es war ihr sehr wichtig da ich zu diesem Zeitpunkt die einzige Vollzeitkraft in der Abteilung war (neben einer Halbtagskraft). Ich sagte ich würde direkt nach dem Mutterschutz wieder Halbtags arbeiten und nach der Stillzeit auf 6 Stunden aufstocken. Sie war mit der Entscheidung sehr glücklich da sowieso immer sehr viele Überstunden und Resturlaub angesammelt wird. Inzwischen würde zur Überbrückung eine Halbtagskraft eingestellt und wir arbeiten jetzt zu dritt je 4 Stunden/Tag. Wir bekamen eine neue Verwaltungsleiterin und jetzt schilderte ich Ihr die Situation und daß ich nun wieder 6 Stunden oder auch Ganztags arbeiten könne. Darauf sagte Sie ich hätte keinen Anspruch darauf und es sind nur 1 1/2 Stellen in der Abt. vorgesehen. Was kann ich tun. Unsere geplante Existenz und unser Eigenheim hängt davon ab. Wir haben einen günstigen Bauplatz über die Gemeinde bekommen und nun ist alles in einer Seifenblase. Bitte geben Sie mir einen Rat welche Rechte und Möglichkeiten ich habe. Entschuldigung ist sehr lange aber auch sehr wichtig. Vielen, vielen Dank Birgit
Hallo, entscheidend ist, ob Sie eine schriftl. Bestätigung haben über die Regelung. Ansonsten könnten betriebl. Gründe dagegestehen. Gruß, NB
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