chrissyuwe
Ich bin mit Zwillingen im 7.Monat schwanger. Bekomme durch Symphysenschmerzen und Risikoschwangerschaft seit 3 Monaten Krankengeld. Mein Arbeitsvertrag läuft am 15. Mai aus, werde aber darüber hinaus noch krank sein bis zur Geburt. Die Krankenkasse will nun dass ich mich beim Jobcenter melde um Arbeitslosengeld zu beantragen, das aber sehr niedrig wäre, da mein Mann 1000 euro Rente bekommt und ich noch kein Jahr durchgehend gearbeitet habe. Mein Frauenärztin meinte die Krankenkasse müsste weiter Krankengeld zahlen auch wenn mein Vertrag ausläuft. Wer hat Recht: KK oder FA?
Hallo, Sie müssen sich bei der Agentur für Arbeit melden! Liebe Grüße NB
-chOcO-
Aber ALG1 würde sie aufgrund der fehlenden Vermittelbarkeit / Krankheit nicht bekommen, oder täusche ich mich da?
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner