Ich bin mit Zwillingen im 7.Monat schwanger. Bekomme durch Symphysenschmerzen und Risikoschwangerschaft seit 3 Monaten Krankengeld. Mein Arbeitsvertrag läuft am 15. Mai aus, werde aber darüber hinaus noch krank sein bis zur Geburt. Die Krankenkasse will nun dass ich mich beim Jobcenter melde um Arbeitslosengeld zu beantragen, das aber sehr niedrig wäre, da mein Mann 1000 euro Rente bekommt und ich noch kein Jahr durchgehend gearbeitet habe. Mein Frauenärztin meinte die Krankenkasse müsste weiter Krankengeld zahlen auch wenn mein Vertrag ausläuft. Wer hat Recht: KK oder FA?
von chrissyuwe am 07.05.2014, 14:29