Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader. Meine Elternzeit endete mit Ablauf des 13.8.2011 .Das Heißt ich hätte am 13.8.arbeiten müssen. Nun war ich aber vom 12.8.-31.8 krank. und ab 1.9.2011 arbeitslos. Hat mir mein AG den 13.8.zu zahlen? Und wer zahlt ab 14.8-31.8? Krankenkasse weigert sich und das Arbeitsamt auch weil ich ja erst ab 1.9.arbeitslos war.Arbeitsamt sagte,daß ich nicht vermittelbar war und die Krankenkasse sagt sie zahlen ja erst nach 6 Wochen wenn ich in einem Arbeitsverhältnis stehe? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, bis zum Ende des Arbeitsvertrages zahlt der AG. Danach kommt es darauf an, ob Sie sich arbeitssuchend gemeldet hatten Liebe Grüsse, NB
peekaboo
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Mitglied inaktiv
ja. ich mußte es ja wegen dem 13.8.wäre mein erster arbeitstag.nach der elternzeit habe ich ja nicht wieder bei ihm angefangen. er hat mir den krankenschein zurückgeschickt und einen zettel ran gemacht,daß es ihn nicht mehr interessiert weil er nicht mehr mein AG ist,( er ist beleidigt weil ich wegen noch ausstehendem urlaub den ich während meiner freistellung in der schwangerschaft nicht nehmen konnte vor das arbeitsgericht gegangen bin.er wollte ihn mir nicht geben.schließlich haben wir uns vor dem AR geeinigt,das mein Arbeitsvertrag mit ablauf des 13.8 endet.)
peekaboo
gemacht, wenn Du gesund gewsen wärest? Desweiteren ist zu beachten, daß man sich arbeissuchend melden muß, sobald man weiß, daß man alte Tätigkeit nicht mehr aufnehmen wird. Was hattest Du denn am 14.08. vor? Ist Dein Arbeitssvertrag erst zum 31.08.2011 ausgelaufen? Da steig ich nicht ganz durch
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