Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer muss für Autoschaden zahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer muss für Autoschaden zahlen?

RuB48

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Hallo Frau Bader, vor 4 Monaten warf mein 4-jähriger Sohn beim Spielen im Kindergarten einen Ast auf ein Nachbargrundstück und beschädigte dabei die Motorhaube eines dort geparkten PKWs. Der Schaden soll sich auf ca. 1500 Euro belaufen, meine Haftpflichtversicherung ist jedoch nur bereit einen kleinen Teil davon zu bezahlen (laut Gutachter ist der Austausch der Motorhaube nicht nötig). Jetzt besteht der Besitzer des Wagens darauf, von mir den Restbetrag zu erhalten. Muss ich das zahlen? Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind selber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wollen, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls sofort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Trotz alledem gibt es die Möglichkeit – die wir persönlich auch genutzt haben- mit der Versicherung abzuklären, dass eine Schadensregulierung auch schon „von Anfang an“ greift – weil man ja oft aus moralischen Gründen doch zahlen muss Liebe Grüsse, NB


peekaboo

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