Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer muß die Kindergartenbeiträge bezahlen ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer muß die Kindergartenbeiträge bezahlen ?

Marianne76

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Grüsse sie Frau Bader, können sie mir bitte nach meiner Schilderung mitteilen wer in diesem Fall die Kindergartenbeiträge bezahlen muss: Sorgeberechtigt ist die Mutter und das Kind lebt bei ihr. Der Vater soll(te) Unterhalt bezahlen und bezahlt ihn auch anteilig.(Möchte nicht mehr arbeiten= aber anderes Thema.)Und er sagt auch dass er die Kindergartenbeiträge nicht bezahlen kann. Mit 3 Jahre sollte das Kind in Kindergarten gehen.Wer der beiden muss die Kindergartenbeiträge nach dem Gesetz bezahlen und wo kann ich das Urteil nachlesen ? (Das Jugendamt würde sehr wahrscheinlich nicht für die Kosten aufkommen.) Sind die beiträge halbteilig, nach den Einkommen der beiden zu bezahlen oder sind sie mit den Unterhaltskosten abgedeckt ? Ich bin ihnen für die Rückantwort sehr dankabr. Grüsse sie,Marianne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kindergartenkosten müssen von den Unterhaltsverpflichteten separat gezahlt werden, wobei sich beide Eltern die Kosten teilen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, wobei jeder Elternteil einen Freibetrag von € 1.100,00 abziehen darf. Wenn er jedoch schon keinen Unterhalt zahlen kann, ist das eben das praktische Problem. Liebe Grüße, NB


Mogli18

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Die Mutter. Wenn er nur anteilig Unterhalt zahlen kann, wie soll er denn für den KIGA aufkommen ? Da würde Unterhalt auch vorgehen. Wenn das JA einer Ermäßigung nicht nachkommt, dann ist das Einkommen hoch genug.


CKEL0410

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In NRW wird nur das gehalt der Person zur Berechnung herangezogene bei dem das Kind lebt!


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