Marianne76
Grüsse sie Frau Bader, können sie mir bitte nach meiner Schilderung mitteilen wer in diesem Fall die Kindergartenbeiträge bezahlen muss: Sorgeberechtigt ist die Mutter und das Kind lebt bei ihr. Der Vater soll(te) Unterhalt bezahlen und bezahlt ihn auch anteilig.(Möchte nicht mehr arbeiten= aber anderes Thema.)Und er sagt auch dass er die Kindergartenbeiträge nicht bezahlen kann. Mit 3 Jahre sollte das Kind in Kindergarten gehen.Wer der beiden muss die Kindergartenbeiträge nach dem Gesetz bezahlen und wo kann ich das Urteil nachlesen ? (Das Jugendamt würde sehr wahrscheinlich nicht für die Kosten aufkommen.) Sind die beiträge halbteilig, nach den Einkommen der beiden zu bezahlen oder sind sie mit den Unterhaltskosten abgedeckt ? Ich bin ihnen für die Rückantwort sehr dankabr. Grüsse sie,Marianne
Hallo, Kindergartenkosten müssen von den Unterhaltsverpflichteten separat gezahlt werden, wobei sich beide Eltern die Kosten teilen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, wobei jeder Elternteil einen Freibetrag von € 1.100,00 abziehen darf. Wenn er jedoch schon keinen Unterhalt zahlen kann, ist das eben das praktische Problem. Liebe Grüße, NB
Mogli18
Die Mutter. Wenn er nur anteilig Unterhalt zahlen kann, wie soll er denn für den KIGA aufkommen ? Da würde Unterhalt auch vorgehen. Wenn das JA einer Ermäßigung nicht nachkommt, dann ist das Einkommen hoch genug.
CKEL0410
In NRW wird nur das gehalt der Person zur Berechnung herangezogene bei dem das Kind lebt!
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