Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader....... jeden morgen stelle ich mir die oben gestellte Frage, wenn ich mit meinem Sohn zum Kindergarten fahre........ wir fahren mit dem Rad und Basti ( 4 1/2 ) fährt auf dem Bürgersteig........ an einigen Stellen des Weges ist es so, das ein Fahren auf dem Bürgersteig nicht möglich ist, weil Autos diesen so zuparken das es nicht möglich ist an diesen vorbei zu kommen ohne Schaden anzurichten....... um dies zu Umgehen lasse ich meinen Sohn neben mir auf der Strasse fahren, was ja auch nicht die Ideallösung ist........ aber was ist, wenn es doch mal passiert das eins dieser Autos von meinem Sohn beschädigt wird??????? LG Suse
Hallo, er ist nicht deliktsfähig (haftet gar nicht) und Sie haften nur, wenn Sie die Aufsichtspflicht verletzen. Aber bei einem Unfall müssen Sie beweisen, dass Sie der Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Besser ist also eine Haftpflicht mit Kinderschutz (haben wir bei unserer Tochter, die genau so alt ist). Liebe Grüsse, NB
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