Mitglied inaktiv
Hallo ! Ich war von 1989 -1998 selbstaendige Visagistin. Wir haben nun einen grossen Umzug vor uns, und der Hausstand muss dezimiert werden. Nach wievielen Jahren kann ich die Ordner mit Quittungen ect vernichten ? War das nach 7 oder 10 Jahren. Vielleicht weiss ja jemand bescheit. Danke fuer die Antworten Gruesse Ruth
Liebe Ruth, sicher haben Sie Verständnid dafür, dass es hier nur Antworten zum Thema gibt. Tut mir leid, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Ruth, steht in § 147 der Abgabenordnung. Bücher und Aufzeichnungen,Inventare, Jahresabschlüsse,Lageberichte,Eröffnungsbilanz = 10 Jahre, alle anderen= 6 Jahre, soweit ein anderes Steuergesetz nicht eine kürzere Aufbewahrungspflicht zuläßt-
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