Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Am 7.7.06 ist meine Tochter geboren und am 4.11.06 an den Folgen eines schweren Herzfehlers verstorben. Nach der Geburt habe ich 8 Wochen Mutterschaftgeld bezogen. Danach hatte ich vor, für 1 Jahr Erziehungsurlaub zu nehmen. Vom 6.11.06 bis 24.11.06 habe ich eine Krankschreibung und ab 27.11.06 gehe ich wieder arbeiten. Für die 3 Wochen meiner Krankschreibung fühlt sich aber keine Stelle zuständig für mich und ich habe keinen Nerv jetzt, mich auf irgendwelche Diskussionen mit den Behörden einzulassen. Lt. Bundeserziehungsgeldgesetz § 16 Abs. 4 endet die Erziehungszeit spät. 3 Wochen nach dem Tod des Kindes. Also sagt mein AG - keine Lohnfortzahlung, da Erziehungszeit. Für meinen AG würde die Krankschreibung erst ab 27.11.06 zählen. Die Krankenkasse meint das gleiche, sie sagt, sie würden erst nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung des AG Krankengeld zahlen. Die Erziehungsgeldstelle verweist auf ihr Merkblatt zum Bundeserziehungsgeldgesetz v. 1.1.04., wie da heißt, Erziehungsgeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Also bis zum 6.11.06. Der Grund für die Erziehungsgeldzahlung (also Pflege des Kindes) besteht im neuen Lebensmonat nicht mehr, weil es ja nicht mehr lebt. Von wem bekomme ich den nun für die vergangenen 3 Wochen irgendwelche Leistungen oder bin ich weit und breit wirklich der erste Fall seit bestehen der Gesetze?
Hallo, die EZ endet drei Wo. nach dem Tod. Somit waren Sie noch in EZ und bekommen auch nach meiner Einschätzung keine Leistung. Liebe Grüsse, NB
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