Falka
Hallo Frau Bader, Ich bin deutsche, die bis 31.12.2017 in England gewohnt hat. Seit 01.01.2018 hat mich meine englische Firma nach Deutschland geschickt, ich sollte 6 Monate bleiben und zurück nach England kommen. Ich habe aber entschlossen in Deutschland zu bleiben und ab dem 01.07.2018 arbeite ich offiziell für die deutsche Niederlassung. Ich bin aber jetzt schwanger geworden und frage mich jetzt wie mein Elterngeld berechnet wird. Mutterschutzbegin ist der 16.02.2019. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, nach dem Lohn der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG. Noch ist GB ja in der EU. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit