Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

weniger als 12 Monate gearbeitet

Frage: weniger als 12 Monate gearbeitet

Falka

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich bin deutsche, die bis 31.12.2017 in England gewohnt hat. Seit 01.01.2018 hat mich meine englische Firma nach Deutschland geschickt, ich sollte 6 Monate bleiben und zurück nach England kommen. Ich habe aber entschlossen in Deutschland zu bleiben und ab dem 01.07.2018 arbeite ich offiziell für die deutsche Niederlassung. Ich bin aber jetzt schwanger geworden und frage mich jetzt wie mein Elterngeld berechnet wird. Mutterschutzbegin ist der 16.02.2019. Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach dem Lohn der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG. Noch ist GB ja in der EU. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.