Falka
Hallo Frau Bader, Ich bin deutsche, die bis 31.12.2017 in England gewohnt hat. Seit 01.01.2018 hat mich meine englische Firma nach Deutschland geschickt, ich sollte 6 Monate bleiben und zurück nach England kommen. Ich habe aber entschlossen in Deutschland zu bleiben und ab dem 01.07.2018 arbeite ich offiziell für die deutsche Niederlassung. Ich bin aber jetzt schwanger geworden und frage mich jetzt wie mein Elterngeld berechnet wird. Mutterschutzbegin ist der 16.02.2019. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, nach dem Lohn der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG. Noch ist GB ja in der EU. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation