Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welches Gehalt wird zur Berechnung zur Grunde gelegt nach dem BV?

Frage: Welches Gehalt wird zur Berechnung zur Grunde gelegt nach dem BV?

Kolja

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Sehr geehrte Frau Bader, leider kann uns niemand eine verlässliche Information liefern zu folgendem Sachverhalt: Meine Frau ist mit unserem zweiten Kind schwanger. Sie bekommt noch bis 24.02.18 Elterngeld (Elterngeld Plus)für das erste Kind und hat seit Januar 2017 langsam angefangen in Teilzeit zu arbeiten (befindet sich aber noch bis Juli 2018 in Elternzeit). Um auf ein höheres Elterngeld beim zweiten Kind zu kommen wollte meine Frau auf eine Vollzeitstelle aufstocken was auch so weit mit dem Arbeitgeber vertraglich festgehalten wurde. Jetzt drängt der Arzt jedoch auf ein BV da der Job am Bau zu gefährlich sei. Paragraf 11.2 MuschG besagt: "Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen." Würde demnach ein Monat Vollzeit vor dem BV als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes ausreichen, verstehe ich das richtig? Mit freundlichen grüßen Kolja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Über das BV muss der Arbeitgeber unter Bewertung der Gefährdungslage entscheiden 2. In einem Beschäftigungsverbot bekommt sie das, was sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würde. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Jetzt drängt der Arzt jedoch auf ein BV da der Job am Bau zu gefährlich sei. Der Arzt hat das nicht zu entscheiden. Über die Gefährdungen entscheidet allein der Arbeitgeber. Da gibt es eine klar vorgeschriebene Reihenfolge: - Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungen ermitteln - Gefährdungen durch entsprechende Maßnahmen abstellen - wenn das nicht geht, Umsetzung an anderen Arbeitsplatz - nur wenn das nicht geht, dann Teilfreistellung oder Freistellung. Ohne diese Prozedur gibts gar kein BV. Daher ist die Frage nach der Entlohnung im BV jetzt noch gar nicht relevant. Und nochmal: Der Arzt hat sich nicht in die Arbeitsbedingungen einzumischen. Das ist allein Sache des AGs. Weiß denn der AG schon von der Schwangerschaft?


Kolja

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Der Arzt würde ihr ein individuelles BV erteilen, da das wohl des Kindes in Gefahr sei.


Kolja

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Das einzige was ich nicht verstehe ist: Wie wird die Entgeltfortzahlung nach dem BV berechnet? Wird ein Durchschnitt aus den letzten 3 Monaten (2 Monate Teilzeit +1 Vollzeit) gemommen? ODER Wird der neue Vollzeit Vertrag, der ja nur einen Monat läuft alleinig für die Entgeltfortzahlung zur Berechnung genommen? MfG Kolja


Mitglied inaktiv

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Individuelles BV gibts aber nicht wegen der Arbeit am Bau, die zu gefährlich wäre, sondern nur wegen schwangerschaftsbedingter Beschwerden, die sich bei Weiterbeschäftigung verschlimmern würden, wenn gleichzeitig noch Arbeitsfähigkeit vorliegt.


Mitglied inaktiv

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Nach dem was gültig ist. Also VZ ab dem Zeitpunkt wo sie auch VZ gearbeitet hätte. Bis dahin TZ - egal wie lange sie bereits gearbeitet hat. Das würde sogar greifen wenn sie morgen erst wieder in VZ einsteigen würde, bis dahin daheim gewesen wäre und dann heute oder morgen früh das BV bekommt. Der Schnitt aus 3 Monaten bezieht sich auf Lohnzahlungen, wo das Entgelt also schwankt weil mal nur ein Monat nur 5 Std die Woche gearbeitet wird und dann wieder im nächsten Monat 20.Std die Woche. Wenn Deine Frau aber ein festes Gehalt hat oder gesagt wird, sie arbeitet VZ jede Woche 40 Std, dann ist das maßgeblich.


User-1753445573

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arbeiten. In der Elternzeit darf man doch nur bis 30 Stunden arbeiten. Und wenn sie jetzt schwanger ist dann ist zwischen Ende Elterzeit und Mutterschutz ja nicht viel Zeit.


Mitglied inaktiv

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Zitat TE: Um auf ein höheres Elterngeld beim zweiten Kind zu kommen wollte meine Frau auf eine Vollzeitstelle aufstocken was auch so weit mit dem Arbeitgeber vertraglich festgehalten wurde. Jetzt drängt der Arzt jedoch auf ein BV da der Job am Bau zu gefährlich sei. Zitat Ende Scheint so als wenn sie und der AG sich einig waren die EZ vorzeitig zu beenden und wieder in VZ zu arbeiten. Das Problem wird eher sein ob die KK dann ein BV über VZ akzeptiert, Da sie aber scheinbar schon seit einem Monat wieder in VZ arbeitet und jetzt wohl erst das BV droht, müsste das klar gehen.


User-1753445573

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Das kann sein. Für mich klang "befindet sich aber noch bis Juli 2018 in Elternzeit" nach Ist-Zustand . Und " wollte meine Frau auf eine Vollzeitstelle aufstocken" nach Zukunft die der Arbeitgeber schon genehmigt hat. Hier wird ja öfter gefragt was wäre wenn und die Frauen sind noch nicht mal schwanger. MIr soll es egal sein, ist mir halt nur aufgefallen das es nicht ganz passt, weil auch nicht von Beendigung der Elternzeit geschrieben wurde um Vollzeit zu arbeiten.


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