Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welcher Zeitpunkt ist maßgebend?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Welcher Zeitpunkt ist maßgebend?

mady.18

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ET 20.08.2016 Hallo Frau Bader, ich bin Beamtin in RLP (momentan TZ während EZ, die am 23.08.2016 endet). Nun meine Frage: Kann ich die EZ vorzeitig beenden, um mein volles Gehalt zu bekommen? Bekomme ich das dann die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach dem ET (da ich ja ab 24.08.2016 nicht mehr in EZ wäre, bin ich mir nicht sicher, ob ich die 8 Wochen danach auch noch das volle Gehalt bekomme.) Und wenn das Kind ab dem 24.08.2016 geboren würde? Entstünden dann Nachteile oder ist tatsächlich der voraussichtliche errechnete ET für diese ganze Berechnung maßgebend? Was passiert eigentl. mit den ca. 6 Wochen EZ, die ich dann vom ersten Kind "übrig habe", kann man die noch nachträglich nehmen? Vielen Dank für die Antwort, ich hoffe, meine Problem wurde deutlich...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die EZ am Tag vor Beginn des neuene Mutterschutzes beenden und bekommen dann den vollen Lohn. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du beendest die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz und somit lebt der Vollzeitvertrag wieder auf bei vollem Lohn bis Ende des Mutterschutzes. Die 6 Woxhen kannst Du bitten zu übertragen auf die Zeit bis zum 8. Geb.


mady.18

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Danke. Ich wurde zwischenzeitlich befördert und habe geheiratet, gilt dann meine neue Besoldungsstufe und wird mir dann der Zuschlag für verheiratete auch zu 100% gezahlt?


Sternenschnuppe

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Da kenne ich mich nicht aus. Beamtenrecht ist ja wieder anders. Was davon würdest Du denn bekommen wenn Du ganz normal nach der Elternzeit wieder voll arbeitest ? Du darfst nicht schlechter gestellt werden, von daher rate ich, dass Dir das alles zusteht. Frag Frau Bader sonst noch einmal in einer separaten Frage und @ all. Einige hier wissen das bestimmt genauer.


mady.18

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Wenn ich "normal" zurückkäme, würden alle Änderungen, die zwischenzeitlich passiert sind, übernommen. Spricht also alles sehr dafür, dass du recht hast. Da stellt sich einem gleich die nächste Frage, ob ein Steuerklassenwechsel (von V auf III) dann sinnvoll wäre? Aber die "Ausmaße" kann man nicht mal eben so absehen, das ist ja alles so komplex :(


Sternenschnuppe

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Nein, das würde nichts mehr bringen. Man benötigt laut dem was Frau Bader dazu immer antwortet 7 Monate ( Mehrzahl des Jahres ) die bessere LSK damit sie für das Elterngeld übernommen wird. Das schaffst Du nicht mehr.


mady.18

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Das stimmt, das ist mir auch wieder eingefallen, als ich den Beitrag gerade abgeschickt hatte. Ggf. würde es sich nur für den Zeitraum der Mutterschutzes lohnen, da ich da ja volles Gehalt bekomme und das wäre bei Steuerklasse III ja um einiges mehr als bei Steuerklasse V. Die Frage ist nur, ob sich der Staat das dann "hintenrum" wieder holt bei der Steuererklärung..... oder man worst case noch draufzahlt....


Sternenschnuppe

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Das hat Dein Mann dann ja weniger. Über die Steuererkärung bekommt ihr es dann aber "wieder" Viele die diesen Wechsel gemacht haben mussten später was zurückzahlen. Weiß da aber auch nur das, was ich hier mitlese. Sicher ist aber : Über die Steuererklärung wird es dann so oder so wieder bereinigt. Dann lieber Geld wiederbekommen als nachzahlen.


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