Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welcher ist der richtige Zeitraum für Bestimmung des Mutterschaftsgelds?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welcher ist der richtige Zeitraum für Bestimmung des Mutterschaftsgelds?

MiriT

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld und dem entsprechenden Arbeitgeberzuschuss.Zum einen steht in § 14 Mutterschutzgesetz: Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen. Zum anderen finde ich im Leitfaden zum Mutterschutz des BMfSFJ auf Seite 34 aber folgende Erläuterung: Endet die Elternzeit während der Schutzfristen oder wird die Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen beendet, ist für den nach Ende der Elternzeit verbleibenden Zeitraum die Zuschusspflicht der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers gege- ben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich in diesen Fällen nach dem Arbeitsentgelt für das Arbeitsverhältnis, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre, wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre. Der Gesetzestext liest sich für mich als Laie so, dass die letzten 3 Kalendermonate mit Bezahlung relevant sind. Nehmen wir mal an, dass die die Elternzeit z.B. nach zwei Jahren, also nach Elterngeldbezug, vorzeitig wegen Antritt eines neuen Mutterschutzes beendet wird. Dann ließe sich das ja so interpretieren, dass wenn keine Teilzeitarbeit während der Elternzeit stattgefunden hat, die (ggf. Vollzeit) Vergütung von vor der Elternzeit berücksichtigt wird. Wenn man aber während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet hat, die Berechnungsgrundlage Teilzeit ist. Dadurch wäre man ja aber als arbeitende Mutter schlechter gestellt als nicht arbeitende. Ist das so? Und worauf könnte sich dann die Information aus dem Leitfaden begründen? Zusätzlich noch die Frage: ist eigentlich für den Zuschuss zum Mutterschutzgeld maßgeblich mit welchen Daten bei der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld berechnet wird oder bestimmt der Arbeitgeber den Zuschuss selbst? Danke für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den sie ohne Beschäftigungsverbot bekämen. Da Sie ja die erste Elternseite beenden bekommen Sie den Vollzeitlohn. Liebe Grüße, NB


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