Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welchen Krankenschein

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Welchen Krankenschein

heike11

Beitrag melden

Mein mann ist der Hausmann und betreut unseren 4 jährigen sohn ich bin vollzeit berufstätig. Nun ist mein mann im Krankenhaus wegen einer Herz op Wie verhalte ich mich richtig muss ich mich auf mein Kind krankschreiben lassen oder wie meine Ärztin auch meint wegen psychischer Belastung? Was ist wenn ich mich auf mein Kind krankschreiben lasse wer zahlt mir meinen Lohn? Habe absolut keine Ahnung und jeder sagt was anderes&552;


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann/ der Ehefrau , den Verdienstausfall erstatten. Liebe Grüsse, NB


sternenfee75

Beitrag melden

Dein Kind ist nicht krank, wieso sollte dich dann jemand dafür krankschreiben. Das werdet ihr wohl anders regeln müssen über Urlaub, Freistellung, Überstunden,...evtl habt ihr Anspruch auf eine Haushaltshilfe, dann könntest du den Part übernehmen.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Er soll sich eine Haushaltshilfe verschreiben lassen. Das kannst Du dann übernehmen. Rufe bei der Krankenkasse an, die helfen da. Er soll das mit dem Arzt im KH in die Wege leiten. Das Kind ist nicht krank, daher geht das nicht was Du geschrieben hast. Weiss ja nicht was er hat, aber wenn Du am Ende bist, dann kommt auch eine AU für Dich in Frage. Gute Besserung für ihn.


heike11

Beitrag melden

Vielen Dank


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.