Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Stunden zählen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welche Stunden zählen

xxx100

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Ich habe zwei Kinder. Vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich einen unbefristeten Vertrag von 40 Stunden. Nach der Geburt meines zweiten Kindes wurden meine Arbeitsstunden auf 20 Stunden reduziert, da dies von mir gewünscht wurde. Nach der Geburt meines dritten Kindes möchte ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen. Auf wieviel Arbeitsstunden habe ich ein Recht? 20 oder 40?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, was Sie mit dem Arbeitgeber vereinbart haben. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Das hängt davon ab ob Du Zusatzverträge für die Elternzeit unterschrieben hast, oder aber einer Abänderung Deines Hauptvertrages zugestimmt hast.


xxx100

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Ich habe eine Zusatzvereinbarung unterschrieben.


Sternenschnuppe

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Ist die befristet oder steht da was in Richtung " während der Elternzeit " ? Wenn ja, dann zählt Dein Hauptvertrag mit den Stunden.


xxx100

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Da steht drinne, dass nach Ende der Elternzeit "Datum" die Arbeitszeit 20 Stunden beträgt. Diese Zusatzvereinbarung habe ich nach Ende der dreijährigen Elternzeit unterschrieben.


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe auch eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, auch mit 20 Stunden. Mir wurde damals gesagt, ich könnte meine Stunden nicht mehr einfach so erhöhen, deshalb vermute ich, dass hier auch die 20 Stunden gelten. Viele Grüße


Sternenschnuppe

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Ah, ok, na dann ist es doch klar. 20 Stunden musst Du dann arbeiten. Willst Du denn mehr ?


xxx100

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Nein, ich möchte meine 20 Stunden behalten. Wollte nur sicher gehen. Vielen Dank für Eure Hilfe.


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