xxx100
Ich habe zwei Kinder. Vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich einen unbefristeten Vertrag von 40 Stunden. Nach der Geburt meines zweiten Kindes wurden meine Arbeitsstunden auf 20 Stunden reduziert, da dies von mir gewünscht wurde. Nach der Geburt meines dritten Kindes möchte ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen. Auf wieviel Arbeitsstunden habe ich ein Recht? 20 oder 40?
Hallo, das kommt darauf an, was Sie mit dem Arbeitgeber vereinbart haben. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Das hängt davon ab ob Du Zusatzverträge für die Elternzeit unterschrieben hast, oder aber einer Abänderung Deines Hauptvertrages zugestimmt hast.
xxx100
Ich habe eine Zusatzvereinbarung unterschrieben.
Sternenschnuppe
Ist die befristet oder steht da was in Richtung " während der Elternzeit " ? Wenn ja, dann zählt Dein Hauptvertrag mit den Stunden.
xxx100
Da steht drinne, dass nach Ende der Elternzeit "Datum" die Arbeitszeit 20 Stunden beträgt. Diese Zusatzvereinbarung habe ich nach Ende der dreijährigen Elternzeit unterschrieben.
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe auch eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, auch mit 20 Stunden. Mir wurde damals gesagt, ich könnte meine Stunden nicht mehr einfach so erhöhen, deshalb vermute ich, dass hier auch die 20 Stunden gelten. Viele Grüße
Sternenschnuppe
Ah, ok, na dann ist es doch klar. 20 Stunden musst Du dann arbeiten. Willst Du denn mehr ?
xxx100
Nein, ich möchte meine 20 Stunden behalten. Wollte nur sicher gehen. Vielen Dank für Eure Hilfe.
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