Welche Sozialleistungen stehen mir zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Sozialleistungen stehen mir zu?

Hallo. Ich bin alleinerziehend und wohne mit meinem 10 Monate alten Sohn bei meinen Eltern. Zahle 300€ Miete. Derzeit bin ich noch in Elternzeit und beginne ab 22.4. wieder zu arbeiten, allerdings nur zu 75%. Meine Frage ist ob ich und welche Sozialleistungen ich zu meinem Gehalt beziehen könnte? Meine Ausgaben allein beziehen sich monatlich schon jetzt auf 937€ monatlich (Kredit, Versicherungen, Sparbuch, Miete, Handy). Dabei habe ich meinen Sohn noch nicht dazugerechnet mit den Sachen die er im Monat braucht und ein Auto ist auch noch nicht dabei. Schätze mal das es dann ungefähr um die 1200€ locker monatlich wären. Habe Angst irgendwo anzufragen bei den Ämtern weil ich evtl nix bekomme und ich mit dem Geld nicht auskomme. Irgendwann möchte ich auch noch mal eine eigene Wohnung. Danke ihnen schon mal.

von Janine1991 am 25.02.2016, 22:34



Antwort auf: Welche Sozialleistungen stehen mir zu?

Hallo, evtl. aufstockendes H IV. Aber Sparbuch, Handy, Versicherungen, Kredit spielen da keine Rolle. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.02.2016



Antwort auf: Welche Sozialleistungen stehen mir zu?

Zu deinem Gehalt kommt dann eventuell Aufstockung durch H4 oder evtl Wohngeld. Allerdings ist dem Amt völlig egal, ob du einen Handyvertrag, ein Auto oder Kreditschulden hast. Das sind deine Kosten, die nirgends berücksichtigt werden. Lg

von Colien07022004 am 26.02.2016, 08:21



Antwort auf: Welche Sozialleistungen stehen mir zu?

Was ist denn mit dem Vater des Kindes ? Wss heisst Sparbuch? Abzüglich der Miete 637€ Festkosten? Da kann man sicherlich viel kürzen.

von Sternenschnuppe am 26.02.2016, 08:34



Antwort auf: Welche Sozialleistungen stehen mir zu?

Versicherungen, Sparbuch, teils auch Kredit kann man regeln. Einfach dort anfragen und schildern das du dich in der Elternzeit befindest und Zahlungen entsprechend anpassen. bei einigen Dingen geht das, bei anderen nicht. So kannst Du die Fixkosten senken. Ansonsten steht euch Unterhalt zu, dem Kind eh und evtl auch noch dir. Der Vater des Kindes ist dazu verpflichtet - sofern einer bekannt ist. Ist dieser unbekannt, dann ist es, so hart es klingt, Eigenverschulden. Dann müsstest Du schauen wegen Hartz4, Wohngeld und/oder erhöhtem Kindergeld. Aber auch die werden die sehr hohen Fixkosten wohl bemängeln und dort auf Sparpotential hinweisen. Und wenn ein Sparbuch vorhanden ist, müsste das zudem erst wohl genutzt werden. Je nachdem wie viel drauf ist.

Mitglied inaktiv - 27.02.2016, 09:42