nicki78-2008
Hallo! Hier die Daten: 1. Kind: Mutterschutzbeginn 31.01.13 geboren am 15.03.13 EZ beantragt für 2 Jahre 2. Kind: Mutterschutzbeginn 06.09.14 geboren am 20.10.14 Bei meinem ersten Kind wurden die Monate Oktober, November und Dezember 2012 als Grundlage der Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses genommen. Von 15.03.14 bis 05.0914 habe ich auf 450 Euro- Basis gearbeitet und die EZ wegen der Mutterschaftszuschüsse unterbrochen. Welche Monate sind nun berechnungsrelevant? Mir wurde erzählt, dass es nach wie vor die o. g. Monate sind, da der TZ- Job wegen Unterbrechung der EZ nicht in die Berechnung einbezogen wird. Ist das so richtig? Dann würden meine Abrechnungen nämlich nicht stimmen... Vielen Dank im Voraus!
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt ausser den Monaten, in denen Sie MG o EG bezogen haben Liebe Grüße NB
SumSum076
Ja, da du die EZ unterbrochen hast, werden nicht die Teilzeit-Monate aus 2014, sondern die Monate aus 2012 herangezogen. Alternativ könnte der AG dein MuSchu-Geld fikitv berechnen, also was du verdient hättest, wärst du im MuSchu 2 normal (Vollzeit bzw nach Arbeitsvertrag außerhalb der EZ) arbeiten gegangen. Es kann zu einer Veränderung kommen zB durch eine andere Steuerklasse oder Gehaltskürzungen oder -erhöhungen (zB durch Betriebszugehörigkeit, Tarifverträge) Gruß Sabine
luvi
Hallo, hast Du die Elternzeit des ersten Kindes vor Mutterschutzbeginn des zweiten Kindes beendet? Nur dann bekommst Du Mutterschaftsgeld wie das Gehalt vor dem Mutterschutz des ersten Kindes. Liebe Grüße Luvi
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