Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Ansprüche habe ich?

Frage: Welche Ansprüche habe ich?

Anuschka1978

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Guten Tag!! Ich stehe vor einem großen Problem. Bis August 16 war ich in eine befristeten Arbeitsverhältnis Kind 1 geb. Dezember 15, Elterngeld bis zum 1.1.17 1.1.17-1.9.17 selbstständige Tagesmutter Kind 2 geb. 4.10.17 Elterngeld bis zum 1.10.18 Hochzeit am 07.9.18 seit Oktober 18 ohne Einkommen. Im August wurde mit meinem zukünftigen neuen Arbeitgeber vereinbart, dass ich ab dem 1.1.19 als ANGESTELLTE Tagesmutter starten soll und mein 1jähriges Kind mitnehmen kann. Dies habe ich mündlich am Telefon, sowie schriftlich per e-mail bekommen. Somit habe ich mich nicht um eine anderweitige Betreuung gekümmert, bzw. eine angebotene (zu weit entfernte) Fremdbetreuung abgesagt. Meinen Vertrag sollte ich laut e-mail Mitte Oktober bekommen. Am Montag habe ich per e-mail (da telefonisch nicht erreichbar) nachgefragt und wurde auf nächsten Montag (5.11.) vertröstet. Es sieht sehr danach aus, dass sie die Tagespflege nicht, wie geplant zum 1.1. 19 eröffnen können wird sondern erst in weiter Ferne oder schlimmstenfalls gar nicht???!!! Jetzt bekomme ich Panik, dass ich ab Januar ohne Job dastehe und aufgrund der fehlenden Betreuung meiner jüngsten keinerlei Ansprüche auf Gelder habe bzw. auch keinen Job annehmen kann. Freie Stellen in meinem gelernten Job (Dipl. Heilpädagogin) gibt es genug. Die Monate Oktober/November/Dezember überbrücke ich gerade mit dem Gehalt meines Mannes sowie meiner Ersparnisse. Jedoch ist dieses länger nicht/schwer möglich. Kann ich (rechtlich) auf eine Vertragserfüllung ab 1.1.19 bestehen auch wenn dort meine Arbeitsleistung noch nicht benötigt wird?? Ich habe auch von Anfang an gesagt, dass ich ab Oktober bereit bin für diesen Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, wenn ich mein Kind mitnehmen kann. Welche anderen finanziellen Möglichkeiten habe ich?? Ich schaue mich schon nach Jobs um, die in Zeiten sind in denen mein Mann zuhause wäre. Ich bezweifle jedoch, dass ich es körperlich/seelisch schaffe Nachts/Wochenenden zu arbeiten und unter der Woche bis Abends die Kinderbetreuung zu leisten. Danke für ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wichtig ist, ob, auch per Email, der Vertrag wirklich geschlossen wurde. Ansonsten würde ich hingehen u Klartext reden. So fair sollte der AG doch sein. Liebe Grüße NB


cube

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Ein Arbeitsvertrag ist formfrei, dh er kann sehr wohl per e-Mail geschlossen werden. Wichtig wäre dann aber, das dort definitiv steht, das du eine Zusage zum Job xy hast ab xy. Steht zB kein Datum darin, hast du zwar eine Zusage, aber eben keinen eindeutig geklärten Arbeitsbeginn usw. Und mündlich Zusagen zu beweisen ist schwierig.


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