Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche AG Kommt für was auf?

Frage: Welche AG Kommt für was auf?

FILOU123MO

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Sehr geehrte Frau Bader, Seit 2012 stehe ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, seit Jan. 2016 bin ich in Elternzeit! Von meinem AG habe ich eine Befreiung für eine TZ Beschäftigung in einem anderen Betrieb bekommen. Dort bin ich nun seit März 2018 angestellt mit einer Befristung zum 30.11.2018. Nun bin ich erneut schwanger ET Dez.2018 jetzt meine Fragen. Welcher AG würde bei einem beschäftigungsverbot für Lohn aufkommen? Welcher AG kommt für Mutterschaftsurlaub auf? Muss ich bei meinem HauptAG Elternteil unterbrechen? Wann muss ich ihn über erneute SSW in Kenntnis setzen? Über welche Gehälter errechnet sich das Elterngeld? Da ich zwischen Elternzeit und TZ 1 Jahr ohne gehört bzw. Mit ALG1 war. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie schreiben nicht, wie lange die Elternzeit geht. Auch können Sie nicht davon ausgehen, bei beiden Arbeitgeber nach dem neuen Gesetz ein Beschäftigungsverbot zu erhalten. Gleichwohl, solange Sie bei Arbeitgeber 1 in Elternzeit sind, bekommen Sie gar nichts. Sie können die Elternzeit auch nicht vorzeitig beenden, um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten. ab dem ersten Tag nach der Elternzeit bekommen Sie, sollten Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten, Den Lohn, den sie ohne ein Beschäftigungsverbot erhalten würden. Das bedeutet, sie würden ja wahrscheinlich keine Vollzeit arbeiten, und wurden ohne Schwangerschaft eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen. Dies sollten Sie jetzt auch tun, denn wenn der Arbeitgeber sie umsetzt und sie den Vollzeitvertrag nicht geändert haben, bekommen Sie ein echtes Problem. Bei Arbeitgeber 2 bekommen Sie den Lohn bis zur Beendigung des Vertrages im Falle eines Beschäftigungsverbotes weiter. Liebe Grüße NB


Felica

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Dein erster AG ist erst einmal raus solange du in EZ bist. Bei dem ruht der Vertrag, der muss also aktuell gar nichts für dich machen. Kein BV, kein Mutterschutzgeld, nichts, solange du selbst nicht aktiv wirst. Oder deine EZ endet. Kommt es zu einem BV, muss der AG bei dem du aktuell in TZ arbeitest Dein Gehalt weiter zahlen. Und zwar bis zum 30.11.2018. Ebenso das Mutterschaftsgeld bis zu diesem Tag. Da ET im DEzember, wäre es aber sinnvoller die laufende EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz zu beenden. Damit lebt ab dann dein Vertrag beim ersten AG wieder auf und er muss das volle Mutterschaftsgeld zahlen. Das was du auch beim ersten Kind bekommen hast. Je nachdem wie viele Stunden du dann voll hast, kommt evtl der Anteil vom zweiten AG bis zum 30.11 dazu, dann endet der Vertrag. Mehr wie 45 Stunden die Woche darf man nicht arbeiten, also kann auch das Mutterschaftsgeld von beiden zusammen nicht höher sein. Beendest due die laufende EZ beim ersten AG nicht, nimmst du einfach Mutterschutz beim zweiten bis Ende des Vertrages. Da du nicht schreibst wann deine EZ endet, ist das danach fraglich. Im Zweifel ist der erste AG raus, und du bekommst für den restlichen Mutterschutz bis Geburt nur den Teil von der KK. Irgendwann zwischen November18 und Januar 19 wird dann das erste Kind eh 3 Jahre alt und deine EZ endet automatisch. Den alten AG würde ich zeitnah über die erneute Schwangerschaft in Kenntniss setzen, spätestens aber wenn du eben die laufende Ez zum neuen Mutterschutz beendest. Die rechnen ja auch mit dir. Dein neues EG wird danach gerechnet was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug verdient hast, wenn da auch Zeiten mit dabei waren wo du ALG1 bezogen hast gelten die mit 0 €.


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