Mitglied inaktiv
Guten Tag, habe 2005 einen Sohn geboren und habe Elternzeit bis 2007 beantragt. Jetzt habe ich allerdings im Juni 2006 bei meinem Arbeitnehmer gekündigt (hatte eine andere Stelle in näherer Umgebung in Aussicht wo leider nichts draus geworden ist). Ich weiß, ich hätte mit der Kündigung warten sollen bis ich die Arbeit gehabt hätte - Diskussion zwecklos! Nun meine Frage: Befinde ich mich trotzdem weiterhin in Elternzeit oder ist das somit automatisch aufgehoben da ich ja nicht mehr angestellt bin??? Muß ich mich jetzt beim Arbeitsamt melden??? (Möchte doch so gerne wieder etwas nebenbei arbeiten). Und über die KK müsste ich mich doch auch über meinen Mann versichern lassen oder? Vielen Dank für Ihre Hilfe. LG
Hallo, Eu ist beendet. Melden Sie sich beim AA! Und sehen Sie zu, wie Sie kk-versichert sind!!! Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes
- Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Individuelles Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz