Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Mino1979

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Liebe Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe keine Anteile, sondern bin angestellte GF und für das Marketing zuständig. Die Position wäre mit 30 h gut in TZ in EZ machbar, wie auch mein Co-GF sagte. Der Hintergrund ist folgender: Die Firma muss Kosten sparen und möchte mich damit dazu bewegen, nach der EZ - wenn TZ in EZ abgelehnt wurde - wieder Vollzeit (ohne den Schutz der EZ) anzufangen, um mir dann die Kündigung zu überreichen. Das hat man so genauso mündlich erläutert. Gesetzt den Fall, ich verhielte mich so, ist das zulässig? Denn vor dem Arbeitsgericht wäre dann doch klar, dass es eben nicht darum geht, dass ich Vollzeit da sein soll, sondern mich aus der Schutzsituation der EZ zu manövrieren.... Was raten Sie mir (einen Anwalt habe ich schon im Hintergrund und warte auf die schriftliche Ablehnung). Herzliche Grüße Mino1979


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, diese Motive gibt es häufig bei AGs - das werden Sie aber nicht beweisen können. Im Ergebnis wird das Arbeitsgericht prüfen, ob ein wichtiger betrieblicher Grund vorliegt. Könne Sie sich eine adäquate Tätigkeit bei einem anderen Ag suchen? Liebe Grüße NB


mellomania

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sobald du anwaltlich vertreten bist, wird frau bader nicht antworten dürfen. ABER kannst du den o.g. vorgang beweisen? zeugen? ansonsten wird das schwierig....ich würde an deiner stelle die elternzeit komplett ausschöpfen. wenn die tz in ez abgelehnt wird, arbeite woanders solagen. wenn die ez tatstächlich komplett rum ist, können sie dir normal kündigen. dann hast du eben den schutz nichtmehr. aber bis dahin, alles ausschöpfen was geht und NICHT vz zurückkehren.


Mino1979

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Hi, ich bin noch nicht anwaltlich vertreten, aber habe mich schon darauf vorbereitet:-) Liebe Grüße Mino1979


mellomania

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ok. ich empfehle dir , nicht mit klarnamen zu schreiben. das ist googlebar :-)


cube

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Ich denke, du vermischst hier zwei Dinge, die zwar für dich zusammenhängen, letztendlich aber getrennt zu betrachten sind. 1. TZ in EZ - die kannst du beantragen, der AG kann ablehnen - dann kannst du woanders innerhalb der EZ (also weiterhin Kündigungsschutz) in TZ arbeiten. Irrelevant ist, dass ein Kollege meint, der Job wäre in 30 Std machbar. Das entscheidet die der AG, nicht der Kollege (davon ausgehend, er ist nicht befugt, solche Entscheidungen abschließend zu treffen) 2. Deine Vermutung, das man dir NACH der EZ kündigen will. Das hat aber mit deinem Wunsch in EZ TZ zu arbeiten gar nichts zu tun. Das ist eine davon unabhängige Entscheidung, die der AG vermutlich mit betrieblichen Gründen begründen kann. Dann aber muss er einen Sozialplan vorlegen - als Mutter stehst du da vermutlich nicht als 1. auf der Liste derer, denen man aus Sparmaßnahmen kündigen darf. Was idR eine Abfindung beinhaltet, damit du der Kündigung zustimmst. Gibt es außer dir keinen MA, den man bei der Kündigung vorziehen müsste (weil deine Stelle wegrationalisiert wird und du die einzige bist, die diese Position hat zB), wird er damit auch durchkommen. Egal, ob er das vorher schon irgendwie irgendwem evt. kundgetan hat oder nicht. Wie gesagt: betriebliche Gründe, die einen Stellenabbau notwendig machen.


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