Mitglied inaktiv
Hallo ich habe mal eine Frage: Am 07.03.04 sollen wir unsere kleine Tochter bekommen, ich arbeite allerdings auf 49%-Basis zuHause / Heimarbeitsplatz am PC, diesen Arbeitsplatz möchte ich auch trotz Geburt meiner Tochter weiterhin ausführen, sehe ich das dann richtig, dass mein Mutterschutz am 24.01.04 , also 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt geht? Ich denke ja mal, dass dieser Zeitraum rechtlich zugesagt ist auch bei Weiterbeschäftigung, oder? Oder muss ich dann bis kurz vor der Geburt bzw. gleich nach der Geburt wieder anfangen zu arbeiten? Für eine baldige Nachricht wäre ich sehr dankbar. Gruss alex
oT
Mitglied inaktiv
In den 6 wo vor und 8 Wo nach der Geburt herrscht sogar Beschäftigungsverbot. In der Zeit vorher darfst du - aber nur auf ausdrücklichen eigenen Wunsch - arbeiten. In den 8 Wochen nach der Geburt herrscht ein absolutes Verbot!
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes