Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht können Sie mir auch folgende frage beantworten. Bei uns haben sich leider durch die let zten Jahre wo ich zuhause war immer mehr Schulden angehäuft. Nun fällt auch bald mein Nebenverdienst aus, wegen erneueter SS, so das ich wohl die EV abgeben muß. Welche konsequenzen hat das u.a. für meinen Mann. Wir haben getrennte Konten. Auf sein Konto gehen sein gehalt ein und der Kredit läuft komplett über ihn. Hab ein eigenes konto mit nem ganz kleinen dispo drauf. das mit der wohl gestrichen wird, ist mir klar. Können die Gläubiger das Kindergeld, welches dann die einzige einnahmequelle auf meinem Konto ist, pfänden? Kann die bank den kredit meines Mannes kündigen, wenn ich die EV abgebe? Was muß ich sonst noch beachten? danke für ihre Antwort julia
Hallo, nein, jeder ist für sich zu betrachten, Ihr Mann haftet nicht. Das KG ist nicht pfändbar. Ausserdem hat jeder einen sogenannten Pfändungsfreibetrag. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse