Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

weiß nicht ob Sie das auch beantworten können...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: weiß nicht ob Sie das auch beantworten können...

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, vielleicht können Sie mir auch folgende frage beantworten. Bei uns haben sich leider durch die let zten Jahre wo ich zuhause war immer mehr Schulden angehäuft. Nun fällt auch bald mein Nebenverdienst aus, wegen erneueter SS, so das ich wohl die EV abgeben muß. Welche konsequenzen hat das u.a. für meinen Mann. Wir haben getrennte Konten. Auf sein Konto gehen sein gehalt ein und der Kredit läuft komplett über ihn. Hab ein eigenes konto mit nem ganz kleinen dispo drauf. das mit der wohl gestrichen wird, ist mir klar. Können die Gläubiger das Kindergeld, welches dann die einzige einnahmequelle auf meinem Konto ist, pfänden? Kann die bank den kredit meines Mannes kündigen, wenn ich die EV abgebe? Was muß ich sonst noch beachten? danke für ihre Antwort julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, jeder ist für sich zu betrachten, Ihr Mann haftet nicht. Das KG ist nicht pfändbar. Ausserdem hat jeder einen sogenannten Pfändungsfreibetrag. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.