Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weils im RUB gerade diskutiert wird: Kind und Swimmingspool

Frage: Weils im RUB gerade diskutiert wird: Kind und Swimmingspool

Mitglied inaktiv

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Muss man einen Swimmingspool sichern bzw. ist man gesetzlich verpflichtet, wenn dort kleine Kinder verkehren? Im RuB weigert sich eine SchwieMu einen Zaun zu ziehen, weil sie ja aufs Kind aufpassen könnte. Ich weiß von einer Bekannten, dass sie einen Mini-Teich (1 Meter durchmesser 30 cm tief) mit einem stabilen Gitter gesichert hat. Wie sieht die Rechtslage aus? Danke schon jetzt mal!! Petja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wer einen Pool hat, hat eine besondere Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, wenn auf dem Grundstück etwas ist, von dem Gefahr ausgeht, haftet man dafür, wenn man es nicht gesichert hat. WEnn das KInd in den Pool fällt, haftet der Eigentümer also, wenn er weiß, dass KInder auf das Grundstück kommen können. Alternative für die SchwieMu ist also: Enkel ausladen oder aufpassen. Wenn dann doch was passiert, hilft es den Eltern aber doch nicht wirlklich, wenn sie SChadensersatz bekommen. DEshalb würde ich der Oma die Pistole auf die Brust setzen. Keiner kann immer aufpassen. Gruß, NB


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