Mitglied inaktiv
Muss man einen Swimmingspool sichern bzw. ist man gesetzlich verpflichtet, wenn dort kleine Kinder verkehren? Im RuB weigert sich eine SchwieMu einen Zaun zu ziehen, weil sie ja aufs Kind aufpassen könnte. Ich weiß von einer Bekannten, dass sie einen Mini-Teich (1 Meter durchmesser 30 cm tief) mit einem stabilen Gitter gesichert hat. Wie sieht die Rechtslage aus? Danke schon jetzt mal!! Petja
Hallo, wer einen Pool hat, hat eine besondere Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, wenn auf dem Grundstück etwas ist, von dem Gefahr ausgeht, haftet man dafür, wenn man es nicht gesichert hat. WEnn das KInd in den Pool fällt, haftet der Eigentümer also, wenn er weiß, dass KInder auf das Grundstück kommen können. Alternative für die SchwieMu ist also: Enkel ausladen oder aufpassen. Wenn dann doch was passiert, hilft es den Eltern aber doch nicht wirlklich, wenn sie SChadensersatz bekommen. DEshalb würde ich der Oma die Pistole auf die Brust setzen. Keiner kann immer aufpassen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit