Guten Tag,
ich bin bis zum 22.11. im Mutterschutz.
Laut meinem Arbeitsvertrag steht mir Weihnachtsgeld zu.Jetzt habe ich für meinen Elterngeldantrag eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen,aber ohne Weihnachtsgeld.
Ist das rechtens? Eigentlich darf ich doch nicht schlechter gestellt werden, als andere Mitarbeiter oder?
Vielen Dank für die Beantwortung.
von
claud84
am 04.11.2013, 21:21
Antwort auf:
Weihnachtsgeld während Mutterschutz?
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2013