Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weihnachtsgeld im Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Weihnachtsgeld im Mutterschutz

-tine

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Sehr geehrte Frau Bader, bis zum 29.11.2018 bin ich im Mutterschutz. Seit über neun Jahren bin ich mittlerweile bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und habe bisher jedes Jahr Weihnachtsgeld erhalten. In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes: Sie erhalten zum 30.11. jeden Jahres freiwillig unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Widerruflichkeit, eine Weihnachtsgratifikation. Auch bei einer wiederholten Zahlung erwächst kein Rechtsanspruch auf die Zahlung der Weihnachtsgratifikation. In meiner Gehaltsabrechnung vom November ist kein Weihnachtsgeld berücksichtigt. Steht mir in diesem Jahr Weihnachtsgeld zu? Wenn ja wie kann ich es meinem Arbeitgeber gegenüber begründen. Für Ihre Bemühungen vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen -tine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Arbeitgeber hat die Gratifikation unter Vorbehalt gezahlt, das bedeutet, dass sich hieraus kein Gewohnheitsrecht ableiten lässt. Frage ist, ob und wenn ja wer von den anderen Arbeitnehmern Leistungen erhält. Oder, noch besser, während der Elternzeit erhalten hat. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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An dem Tag, an dem das Weihnachtsgeld bezahlt wird, bist du nicht mehr im Mutterschutz, sondern in Elternzeit? In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Und von einem Stichtag oder wie lange man in dem betreffenden Jahr beschäftigt gewesen sein muss, steht nichts im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung?


-tine

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Nein davon steht nichts im Arbeitsvertrag.


Mitglied inaktiv

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Wie kommst du auf die Überschrift "Weihnachtsgeld im Mutterschutz"? Muss es denn nicht richtig heißen: "Weihnachtsgeld in der Elternzeit"? oder arbeitest du jetzt wieder ab 30.11.?


-tine

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Ab 30.11. bin ich dann in Elternzeit. Da ich ja das ganze Jahr bis auf die Mutterschutz Zeit gearbeitet habe wäre wenigsten eine anteilige Auszahlung wünschenswert. Mit der Novemberabrechnung wird auch üblicherweise das Weihnachtsgeld ausbezahlt. Die November Abrechnung liegt mir bereits vor daher Weihnachtsgeld im Mutterschutz. Ich bin ja nach wie vor Angestellte in der Firma. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten.


Himbeere2008

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Die Antwort steht doch schon da. Es ist eine FREIWILLIGE Leistung. Wer was wann und in welcher Höhe bekommt, ist Sache des Arbeitgebers, wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vermerkt ist. Sie erhalten zum 30.11. jeden Jahres freiwillig unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Widerruflichkeit, eine Weihnachtsgratifikation. Auch bei einer wiederholten Zahlung erwächst kein Rechtsanspruch auf die Zahlung der Weihnachtsgratifikation


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