Lorraine
Hallo! Ich bin gerade etwas verwirrt, da jeder was anderes erzählt & es im Netz leider auch nicht wirklich eine Antwort gibt die auf meine Situation passt! Ich hoffe sie können mir weiter helfen! Ich war seit September 2016 schwanger, durch meinen Beruf sofort im Beschäftigungsverbot! Für 2016 habe ich auch noch volles Weihnachtsgeld (Jahresgratifikation) bekommen! 2017 war ich dann bis zum Eintritt des Mutterschutzes Anfang Mai im Beschäftigungsverbot, dann bis Mitte August in Mutterschutz & danach Elternzeit! Jetzt meine Frage: Bekomme ich dieses Jahr trotzdem anteilig Weihnachtgeld, da ich ja bis Mitte August mein volles Gehalt bekommen habe? Ich habe einen unbefristet Arbeitsvertrag & fange nach meiner Elternzeit auch wieder normal an mit arbeiten! Ich bin seit 4 Jahren in dieser Firma angestellt & wir haben jedes Jahr eine ‚Jahresgratifikation‘ erhalten! Die letzen Jahre waren es immer so 70-80% Jahresgratifikation für jeden Arbeitnehmer (je nach dem wie der Jahresgewinn der Firma war). Dieses Jahr sind es sogar 100% pro Arbeitnehmer! Also geh ich richtig in der Annahme da sich die Gratifikation ja nach dem Jahresgewinn richtet, eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers ist & ich somit keinen Anspruch darauf habe, da ich dieses Jahr ja nicht am Firmengewinn beteiligt war? Vielen Lieben Dank schon mal für ihre Hilfe!
Hallo, Der EuGH hat bei der Gratifikation unterschieden: Nicht zulässig ist es, wenn ein AG AN komplett von Gratifikationen (Wie zB Weihnachtsgeld) ausschließt, ohne im Jahr der Gewährung der Gratifikation geleistete Arbeit oder Mutterschutzzeiten/ BVs zu berücksichtigen, wenn diese Gratifikation eine Vergütung für in diesem Jahr geleistete Arbeit sein soll. Anders hingegen kann einer Frau in EZ die Gewährung einer solchen Gratifikation verweigert werden, wenn die Gewährung dieser Zuwendung nur von der Voraussetzung abhängt, dass sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Gewährung im aktiven Beschäftigungsverhältnis befindet. Soll die Gratifikation also die in Vergangenheit erbrachte Leistungen belohnen, kann Ihnen die Gratifikation bzw. der durch Arbeit „verdiente“ Anteil hieran nicht allein deshalb vorenthalten werden, weil Sie sich im Auszahlungszeitpunkt in keinem aktiven Arbeitsverhältnis befunden haben. In Ihrem konkreten Fall ist der Erfolg einer möglichen Klage voraussichtlich davon abhängig, den vom Arbeitgeber verfolgten Zweck der Sonderzahlung zu ermitteln. Hier sind die Umstände und ggf. Mitteilungen des Arbeitgebers sowie der Arbeitsvertrag im Übrigen zu werten. Ist der Zweck nicht bestimmt, ist er durch Auslegung zu ermitteln. Eine Bewertung darf ich in diesem Forum leider nicht vornehmen. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich werde mich ab 12.11.2018 im Mutterschutz befinden. Ende November wird regulär das Weihnachtsgeld, welches vertraglich festgelegt ist, ausbezahlt. Habe ich dann überhaupt Anspruch darauf - trotz Mutterschutz? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Liebe Frau Bader, in meiner Firma gibt es jeden Dezember das Weihnachtsgeld (als freiwillige Bonuszahlung). Der Betrag wird nach der Zeit berechnet, die man im Unternehmen verbracht hat (z.B. jemand, der 5 Jahre gearbeitet hat, erhält ein viel höheres Weihnachtsgeld als jemand, der 2 Jahre dort ist). Das offizielle Dokument über den Weihnacht ...
Sehr geehrte Frau Bader, bis zum 29.11.2018 bin ich im Mutterschutz. Seit über neun Jahren bin ich mittlerweile bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und habe bisher jedes Jahr Weihnachtsgeld erhalten. In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes: Sie erhalten zum 30.11. jeden Jahres freiwillig unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Widerruflichkeit, ei ...
Meine Schwester war vom 1.1.19 bis 24.3.19 im Mutterschutz. Ihr AG sagt, dass der Mutterschutz beim Weihnachtsgeld ausgeschlossen ist. Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts. Aktuell ist sie in 2-jähriger EZ für das 2.Kind.. Von Mitte 2017 bis Ende 2018 war sie für ihr 1.Kind in EZ mit EG Bezug auf 2 Jahre. Die EZ wurde zum neuen Mutterschutz b ...
Hallo, eine kurze Frage ich befinde mich aktuell im Mutterschutz.Zurzeit habe ich die Lohnsteuerklasse 3. Wenn ich die Lohnsteuerklasse jetzt im November auf 5 wechseln würde, und ich bekomme Weihnachtsgeld wird dann die Lohnsteuerklasse 3 oder 5 zugrunde gelegt. Danke für eure Antworten
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis zum Mutterschutz im Beschäftigunsverbot. Mein errechneter ET wäre der 8.10.21. Mein Mutterschutz würde am 3.12.21 enden. Habe ich ein Recht auf Weihnachtsgeld? LG
Hallo ich beziehe von Ende September bis Anfang Januar Mutterschaftsgeld . Mitte November wird immer Weihnachtsgeld ausgezahlt. Wird dieses auch im Mutterschutz ausgezahlt ? Lg & Danke
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich seit November im Mutterschutz. Musste nun enttäuschend feststellen, dass mein Arbeitgeber mir dieses Jahr kein Weihnachtsgeld ausbezahlt hat. Bin seit 5 Jahren in der Firma und habe bisher die letzten Jahre immer welches erhalten. Allerdings stand immer mit dabei das es sich um eine freiwillige Leistung ...
Guten Tag, Leider stellt sich mein AG quer was die Auszahlung des Weihnachtsgeldes betrifft. Ich war bei dem AG das ganze Jahr über mit 50% beschäftigt und alle anderen Kollegen bekommen das Weihnachtsgeld ausgezahlt. Bei mir ist die Begründung, dass ich ja im Beschäftigungsverbot war und mir demnach kein Weihnachtsgeld ausgezahlt wird. ET ist End ...
Guten Abend, ich habe im Dezember ET und am 7.11 meinen letzten Arbeitstag, dann bin ich im Mutterschutz. Wir bekommen mit dem November Gehalt ( Ende November ) immer Weihnachtsgeld. Bekomme ich das trotz Mutterschutz dann auch? Vielen Dank!
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit
- früher von der Arbeit weg wegen "Kind krank": Gehalt an diesem Tag?
- Umgang bei größerer Entfernung/pflegebedürftige Oma