Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weihnachtsgeld in Elternzeit

Frage: Weihnachtsgeld in Elternzeit

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Liebe Frau Bader, ich hoffe Sie hatten einen schönen Urlaub. Ich habe in Ihren Beiträgen zum Thema "Höhe des Weihnachtsgelds während Elternzeit/Erziehungsurlaub" gelesen, dass das Weihnachtsgeld in der Regel anteilig gezahlt wird. Was bedeutet das? 1. Die Höhe des Weihnachtsgelds richtet sich nach der Arbeitszeit in demjenigen Monat, in dem Weihnachtsgeld gezahlt wird. Wenn also zum Beispiel das Weihnachtsgeld im November gezahlt wird und man im November x Wochenstunden arbeitet (statt z.B. y Wochenstunden vor Beginn der Elternzeit), bekommt man das Weihnachtsgeld auf der Grundlage dieser x Wochenstunden. ODER 2. Die Höhe des Weihnachtsgelds richtet sich nach der durchschnittlichen Arbeitszeit in demjenigen Jahr, in dem Weihnachtsgeld gezahlt wird. Wenn man beispielsweise im ersten Halbjahr y Wochenstunden gearbeitet hat und im zweiten Halbjahr in Elternteilzeit nur noch x Wochenstunden, wird für das Weihnachtsgeld die durchschnittliche Arbeitszeit im betreffenden Jahr herangezogen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Lieber Ingo, dazu kann ich schwer etwas sagen, da es keine gesetzliche Regelung gibt, sondern alles auf Vertrag/ betrieblicher Übung beruht. Ob man es überhaupt anteilig erhält, ist ja schon eine Frage. Es wäre also im Streitfall ein ERmessen des Richters. Ich würde vom Durchschnitt ausgehen. Gruß, NB


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