LuckyLuke81
Guten Abend Frau Bader, mein getrennt lebender Mann und ich haben einen Sohn, 11 Jahre alt. Er wohnte bislang überwiegend bei mir. Nun wollen wir das Wechselmodell ausprobieren und es ergeben sich daraus Fragen in Bezug auf eine gerechte Teilung. Ist es möglich, das Kind jedes Jahr umzumelden, damit jeder Elternteil abwechselnd den Alleinerziehendenfreibetrag in Anspruch nehmen kann? Verliert man dann den Anspruch aufs Kindergeld und muss es jährlich der Familienkasse mitteilen? Oder lieber alles so belassen und die Vorteile einfach ausrechnen und untereinander ausgleichen? Wir verdienen in etwa gleich. Es soll ja immer noch machbar sein und kein "Bürokratie-Antragsmonster" :) Aber irgendwie ist Wechselmodell rechtlich nicht vorgesehen... Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße A.
Hallo, Grds bekommt die Lohnsteuerklasse II der, bei dem das KInd mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Ich halte es nicht für durchführbar, dieses jedes Jahr zu ändern. Es macht mehr Sinn, den Nachteil intern auszugleichen. KG bekommt man trotzdem (ist zu teilen). Liebe Grüße NB
cube
Keiner von euch ist dann doch allein erziehend. Ihr teilt euch die Erziehung doch.
Mitglied inaktiv
Weil man im Wechselmodell nicht alleinerziehend ist.
Die letzten 10 Beiträge
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft