Kmaus81
Es geht um unsere Wasseruhr warm und kalt Also es geht darum wir haben 3 Jahren lang eine pauschale gezahlt für das Wasser laut Mietvertrag! Wir haben ein 3 Parteien Haushalt Gestern war der Vermieter da um uns zu sagen das sie heute kommen wollen um die Zähler abzulesen und dann nochmal Ende des Jahres um zu schauen ob sie jeden Hochstufen müssen! So nun meine fragen! Wenn im mietsvertrag pauschale steht dürfen die Nebenkosten dann erhöht werden? Und die Zähler sind seit 3 Jahren ungeeicht somit dürfen sie die Werte von 2 Monaten doch nicht verwenden oder???? Und dann habe ich heute erst mitbekommen das nur das Bad über die wasserzähler läuft nur komischerweise die Küche nicht! Wenn wir die 2 Hähne ausstellen dann geht das Wasser im Bad nicht mehr aber in der Küche geht alles! Darf pro Kopf abgerechnet werden??? Da manch einer mehr Verbrauch als der andere! Lg
Sternenschnuppe
... so steht es doch auch oben drüber und in den Hinweisen auch ?
Kmaus81
Sorry da hab ich nicht drauf geachtet!
Mitglied inaktiv
Auch wenn Ihr eine Pauschale zahlt, kann der Vermieter diese anpassen. Er könnte nur nicht mehr von Euch verlangen wenn er nach Verbrauch (mit Wasseruhren) abrechnen würde. Dann könnte er lediglich die entstanden Wasserkosten abrechnen und müsste ggf. sogar zuviel vorausbezahltes wieder auszahlen. Wenn die Uhren nicht geeicht sind, dann darf danach auch nicht abgerechnet werden. Er kann aber, wenn ihr z.B. nach Personen abrechnet, und die Gesamtkosten für Wasser im Haus gestiegen sind, auch für Euch drei nachfordern und die Vorauszahlungspauschale erhöhen. Ohne also den Mietvertrag gesehen zu haben kann dies sowieso keiner genau sagen. LG Sabine
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