Maudi
Hallo, ich habe hier den Elterngeldantrag liegen und bin auf die Formulierung "schwangerschaftsbedingte Erkrankung" gestoßen. Damit ließe sich der Berechnungszeitraum verschieben. Da ich selbstständig bin, ginge es also um ein ganzes Kalenderjahr - und damit um eine ziemlich große Einkommensdifferenz. Nun frage ich mich, was dazu zählt? Wenn man z.B. dauernd Infekte hatte (Magen-Darm, Grippal - was bei mir der Fall war wegen älterem Kind in der Kita), kann man das wegen der erhöhten Infektanfälligkeit in der Schwangerschaft geltend machen? Und wenn ja, bin ich , was die Atteste angeht, wahrscheinlich auf die Kulanz meines FA angewiesen, da ich ja durch meine Selbstständigkeit keine Krankschreibungen o.ä. habe, sondern mich einfach nicht habe buchen lassen ...Ist das richtig? Beste Grüße, Maudi
Hallo, das zählt nicht zu schwangerschaftsbedingten Erkrankungen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Infektionskrankheiten infolge Ansteckung durch Kita-Kind zählen sicher nicht als schwangerschaftsbedingte Krankheiten. Da die Infekte ja bereits vorbei sind, ist es auch nicht möglich, sich nachträglich attestieren zu lassen, dass man eine Erkrankung hatte. Schwangerschaftsbedingte Erkrankungen sind z.B. Hyeremessis gravidarum, Präeklampsie, Gestose und vorzeitige Wehen, also ernsthafte Erkrankungen bzw. pathologische Schwangerschaftsverläufe, aufgrund derer man ärztliche Hilfe benötigt.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit
- Höhe des Urlaubsgeldes nach Elternzeit
- Bewerbungen während Elternzeit
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit