Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

was wird aus meiner Großen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: was wird aus meiner Großen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag, ich bin seit 4 Jahren verheiratet. Mein Mann und ich haben eine gemeinsame 4jährige Tochter und das gemeinsame Sorgerecht. Nun habe ich aber noch eine 8jährige Tochter aus einer früheren Beziehung. Für sie habe ich das alleinige Sorgerecht. Zu ihrem Vater besteht kein Kontakt. Was würde denn nun aus ihr werden, wenn mir mal was passieren sollte? Mein Mann sieht beide Mädchen als seine Töchter (die Große war beim Kennenlernen noch ein Baby). Ich würde auch wollen, daß die Schwestern zusammen aufwachsen. Was muß ich regeln und bei wem, damit das im Ernstfall auch so wäre? Vielen Dank! MfG Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

du kannst ein testament machen und deinen willen kundtun, daß dein großes kind nach deinem ableben bei deinem mann bleiben soll. handschriftlich reicht, du kannst es aber auch notariell beglaubigen lassen und beim jugendamt oder anwalt hinterlegen. an einem sicheren ort, den dein mann zb kennt, reicht auch. in deinem fall ( meiner ist fast gleich ) wird das familiengericht hoffentlich nach deinem willen entscheiden. ich habe auch noch verfügt, daß meine kinder im falle, daß mein mann und ich zusammen sterben sollten, zu meiner schwester kommen. ob das dann allerdings so entschieden wird, kann man nicht vorhersagen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.