Jessi86
Hallo zusammen, mein Sohn wurde 09/2013 geboren. Seitdem bin ich in Elternzeit, angemeldet habe ich 2 Jahre. Ab 10/2014 wollte ich eigentlich auf 450€ Basis während der EZ wiederkommen - heute habe ich die Nachricht bekommen, dass er mich unter meinen gewünschten Voraussetzungen nicht beschäftigen kann. Das habe ich noch nicht einmal von ihm selbst erfahren... Generell gibt es totale Veränderungen, komplett neues Team, er will sich mit zusätzlichem Büro in einer anderen Stadt vergrößern (für mich nicht machbar!!!). Soweit so gut. Wie sieht es aus, wenn ich im Laufe des nächsten Jahres kündige innerhalb der EZ? Geht das überhaupt? Wenn ich auf Anhieb nichts finde (bis 10/2015) läuft ja noch mein Elterngeldbezug), bekomme ich eine Sperre vom Arbeitsamt, weil ich selbst gekündigt habe? Was passiert mit meinen Urlaubstagen aus 2013? Diese habe ich noch komplett, nicht einen Tag genommen & sollten mir gutgeschrieben werden. Meine Ex-Kollegin sagte mir heute, dass mir für dieses Jahr eine komplette Gehaltszahlung als Weihnachtsgeld zustehe, da das Beschäftigungsverhältnis ja weiter läuft, durch die EZ nur ruht. Vielen Dank im Voraus & liebe Grüße
Hallo, warum kündigen? Die können sich doch in der Teilzeit mit seiner Zustimmung eine andere Tätigkeit suchen und am Ende der Teilzeit entscheiden, wie es weitergehen soll. wenn Sie keine Tätigkeit finden, können Sie auch Teilzeit Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt erhalten. Wenn Sie kündigen, müssen Sie mit einer Sperre rechnen. Bei Beendigung des Vertrages wird der Urlaub ausgezahlt. Liebe Grüße NB
Jessi86
Vielen Dank für die Antwort, Frau Bader. D. h. Wenn ich jetzt im 2. Jahr der EZ keine Anstellung auf 450€ Basis finde, kann ich dies bei der AA geltend machen? Steht mir das auch zu, wenn ich nur einen festen, vollen Tag in der Woche arbeiten kann oder bin ich dann zu "unflexibel"? Vielen Dank im Voraus. Freundliche Grüße
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