Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was wenn der Vater auch noch stirbt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was wenn der Vater auch noch stirbt

Mitglied inaktiv

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Hallo ich hätte eine Frage, wenn die Mutter eines Kindes bereits gestorben ist, nur noch der Vater da ist, das Kind tagsüber seit Jahren in einer Pflegefamilie ist, was muss der Vater machen um sich abzusichern, das (in seinem Todesfall) das Kind zu der Pflegefamilie (die ist dem Jugendamt noch nicht bekannt) kommt. Reicht es schriftlich was beim Jugendamt zu hinterlegen oder muss man in diesem Fall zu einem Notar? Wäre Ihnen um eine schnelle Antwort sehr dankbar. Grüße Christine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Gruß, NB


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