Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was wäre wenn...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was wäre wenn...

katerina2013

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Hallo, habe eine ganz wichtige Frage, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. meine elternzeit endet jetzt am sontag (9.3.2014) und ich müsste am Montag offiziell wieder anfangen zu arbeiten. Es könnte jedoch sein,ddass ich wieder schwanger bin und garnicht weiss, wie das alles so rechtlich aussieht. muss ich erst einmal wieder arbeiten um elterngeld zu beziehen? habe nur für ein jahr elternzeit beantragt,sodass ich garnicht weiss, was danach nun passieren würde.Hilfeee :))))


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natülich ganz normal die Arbeit aufnehmen, es sei denn, es gibt direkt wegen der Art der Beschäftigung ein BV Liebe Grüße NB


peekaboo

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oder wenn Du das nicht kannst Kündigen *ACHTUNG KÜNDIGUNGSFRIST*... Schwanger bedeutet ja nicht krank... LG Peeka


katerina2013

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war jetzt nicht so wirklich hilfreich auf meine frage :)


Sternenschnuppe

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Was soll denn dann passieren ? Egal ob schwanger oder nicht gehst Du arbeiten. Du hast einen Vertrag den Du erfüllen musst.


sternenfee75

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Natürlich musst du am Montag zur Arbeit. Falls du wirklich schwanger sein solltest und dann deinen Beruf nicht ausüben kannst, bekommst du ein BV. Ansonsten kann man auch schwanger arbeiten. Alle Monate bis zum nä Mutterschutz, die du jetzt nicht arbeiten würdest, zB wegen Kündigung oder EZ-Verlängerung, würden das neue EG deutlich verringern.


katerina2013

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diese antworte war sehr hilfreich, vielen dank, dann starte ich erstmal am montag ganz normal.


Mitglied inaktiv

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Mal ehrlich, was hat die evtl Schwnagerschaft denn damit zu tun das Du Monatg wieder arbeiten muß? Arbeitest Du in einem beruf wo es sofort ein BV gibt? Dann benötigst Du dafür eh den entsprechenden ärztlichen Nachweis udn Bescheinigung. Wenn Du nicht arbeitet gehst, dann ist das quasie Arbeitsverweigerung - was ein Kündigungsgrund sein dürfte. IMO sogar egal ob Schwanger oder nicht. Anders sieht es aus, wenn Du deinem AG mitteilst, es besteht die Möglichkeit schwanger zu sein und er sagt von sich aus, OK, dann bleiben sie daheim. Oder verlängere mit seiner Zustimmung die Elternzeit. Er kann aber auch dann 1 und 1 zusammenzählen, und dich kündigen (was rechtesn wäre wenn jetzt falscher Alarm). Und wegen Elterngeld, na wenn Du mehr als den Mindestsatz von 300 € haben willst, dann muß Du logischerweise arbeiten gehen. Weil, alle Monate die jetzt zwischen Ende Elternzeit1 und dem neuen Mutterschutz sind, erhöhen das Elterngeld - wenn Du verdienst hast. Wenn nicht, zählen die mit 0 € und ziehen den Satz entsprechend runter.


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