Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, was kann ich tun, um bei einer evtl. Handlungsunfähigkeit meines Mannes und mir (Todesfall, Koma o.ä.) meinen Verwandten die Möglichkeit eines schnellen Handelns zu geben. Mir geht es z.b. darum Zugriff auf die Konten meines Mannes und mir einzuräumen und eine Vormundschaft für unsere Kinder festzulegen. Ich würde gerne meiner Schwester und der Schwester meines Mannes weitgehende Rechte einräumen, daß sie sich gemeinschaftlich zumindest um die wirtschaftlichen Angelegenheiten kümmern. Wie das dann sein könnte, wo die Kinder dann leben könnten das ist ja dann eine Sache, die ich vorher nicht unbedingt festlegen kann. Ich hoffe Sie werden schlau aus meiner Anfrage. Herzlichen Dank Es grüßt Susanne Müller-Link
Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein.Die Kosten richten sich nach dem, was zu vererben ist. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB
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