Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was steht mir in der Ehe zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was steht mir in der Ehe zu?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe gerade die etwa gleichlautende Frage hier im Forum gelesen. Bei mir ist es ähnlich. Wir haben zwei Kinder (1 und 4), ich war bisher aber meistens berufstätig und habe meine eigenen Kosten sowie Rentenbeiträge (in einem berufsständischen Versorgungswerk) selbst bezahlt. Auch wenn ich mal nicht berufstätig war, habe ich das alles von Erspartem gezahlt. Nun bin ich nach einer nicht versicherungspflichtigen Weiterbildungsphase arbeitslos und beziehe keine Leistungen vom Arbeitsamt, bin also komplett ohne Einkommen. Mein Mann drängt mich, baldmöglich Arbeit zu finden, da er mich nicht finanzieren will, sondern nur einen Beitrag für die Kinder leisten will. Mein Erspartes ist aufgebraucht, mein Mann hat ein gesichertes Einkommen. Steht mir etwas zu, wenn ja, was, und wo steht es geschrieben (wäre mir wichtig zu wissen, damit ich es ihm einmal zeigen könnte.) Vielen Dank für Ihre Antwort! S.N.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe die Frage nicht. Geht es um leistungen vom Mann (sind Sie getrennt/ geschieden) oder vom Staat? Liebe Grüsse, NB


peekaboo

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http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/recht_familienunterhalt.php http://www.finanztip.de/recht/familie/fg194.htm Gruß Peeka


Lina_100

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Sagt mal, was ist hier eigentlich los, spinnen eure Männer? Mir ist zwar sehr wichtig eigenes Geld zu verdienen, aber mit zwei kleinen Mäusen ist das ja oft gar nicht so einfach. Wer sich für eine Ehe und dann sogar gemeinsame Kinder entscheidet sollte die damit verbundenen und gesetzlich geregelten Pflichten, nämlich das für einander sorgen, gern übernehmen. Für den Familienunterhalt gilt § 1360a BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/1360a.html). Sonst würde ich ihm mal sagen, dass du auch nur deinen Haushaltsbeitrag für die Kinder leistest und er selbst putzen, einkaufen, kochen, bügeln und zur Reinigung gehen kann, ich würde ihn nämlich rauswerfen! Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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nun ja....rauswerfen ist aber gesetzlich auch nicht ganz so leicht, wie es sich ggf darstellt. wenn einer nicht will, dann werden auch das vorlegen von §§ nicht helfen und wer geht deswegen zum anwalt? dann kann man ja gleich die scheidung beantragen. vll hilft DAS?


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