Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was steht mir alles zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Was steht mir alles zu?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Ich hoffe sie können mir ein wenig weiter helfen. Ich bin zum 1. mal Schwanger und weiß gar nicht so wirklich was mir zusteht. Ich bin mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet und werde zum 1.8. ungünstigerweise arbeitslos. Ich bin Erzieherin und hatte grade den Träger gewechselt als sich rausstellte das ich Schwanger bin. Da ich im Kiga bin/war wurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen und mein Arbeitgeber teilte mir mit das unter diesen Umständen mein Vertrag im Sommer nicht verlängert wird. Im Arbeitsverhältnis hätte ich gerne die Elternzeit von 3 Jahren genommen um mein Kind selber zu betreuuen. Kann ich dies imernoch tun oder wird mir dann das Arbeitslosengeld/Hartz4 gekürzt oder gestrichen? Wo kann ich das Kinder-/ und Elterngeld beantragen? Währe es sinnvoller vor der Geburt des Kindes (im November) noch zu heiraten? Vielen Dank für ihr Hilfe Zombibi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen auf jeden Fall KG + EG. Für die Zeit bis zum Ende des Mutterschutzes je nach Ende des Vertrages MG von der KK oder ARbGeld I Danach, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, grds ArbGeld II (evtl. Wohngeld etc), aber es wird erst geprüft. ob der KV keinen ausreichenden Unterhalt zahlen kann Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

in erster linie ist der vater dir und dem kind zu unterhalt verpflichtet, egal ob verheiratet oder nicht. ich habe nach der geburt meiner kinder die unterlagen und formulare für elterngeld und kindergeld auf dem rathaus, bzw kvr bekommen. mittlerweilen kann man sich die sicher im inet runterladen. du kannst 3 jahre elternzeit nehmen, wenn eure einkünfte unter den grenzen liegen, kannst du h4 beantragen. wie es sich dann mit dem elterngeld verhalten wird.....das weiß nur angie. vor der geburt stehst du ja dem arbeitsmarkt zur verfügung, also kannst du alg1 beantragen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.