Nupelda
Bei meinem ersten Kind hatte ich 3.jahre beantragt aber ich hab die Zeit nicht unterbrochen und auch nicht abgebrochen (schriftliche) das zweite Kind hab ich ja quasi in meiner elternzeit bekommen und ich habe es der kk und dem Steuerbüro von meinem AG gemeldet aber wir haben keine Zeit abgemacht:-(
Hallo, wenn Sie sowieso schon ein schlechtes Verhältnis zum Arbeitgeber haben, könnte das jetzt für ihn eine Steilvorlage sein. Da Sie ohne Grund nicht zur Arbeit erschienen sind, wird er möglicherweise kündigen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Was wohl, morgen beim AG anrufen und nachfragen. Immerhin fehlst Du quasie seit dem 4.10.15 unentschuldigt auf der Arbeit. Außer der AG ist so kulant und gibt sein OK das du noch 12 Monate vom 1ten Kind hinten dranhängen kannst. Wobei das schwierig werden dürfte, da Du EZ1 ja nicht unterbrochen hast, so sind beide EZ-Zeiten gleichzeitig weiter gelaufen. Evtl zieht hier dann echt nur die Meldung an KK und Steuerbüro - je nachdem was denen mit geteilt wurde und welche Kompetenzen die haben. So oder so, wenn Dein AG dich los werden will - jetzt hat er die besten Karten.
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes