Mitglied inaktiv
*grins*... ja und wie finden Sie dann immer noch die Zeit hier so tatkräftig mitzumischen... Damals, als das mit meinem Bub war (vor 7 Jahren), da hatte ich auch so eine tolle Anwältin, die war voll und ganz engagiert... Das war es eigentlich schon von mir... Ach ja, habe ich geschrieben, das ich inzwischen die betriebsbed. Kündigung habe, auf 3 monate weiterhin dort angestellt bin (allerdings freigestellt) und ich pro Arbeitsjahr ein halbes Monatsgehalt Abfindung bekomme... Das hab ich jetzt alles schriftlich... Klagen wollte ich nicht, das haben die mir von sich aus angeboten (nach Verhandlungen mit meinem lieben Göttergatten)... Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende
Hallo, ja - ich bin verheiratet und habe eine Tochter (2). Mein Mann ist in Elternzeit und ich arbeite - das ist als Mutter manchmal schwer-sich von dem Kind zu trennen. Aber am Wochenende und nach Feierabend "gehört" sie ganz mir. Wenn das Arbeitsverhältnis erst einmal gestört ist wie in Ihrem Fall, ist der vergleichsweise Beendigung oft die beste Lösung. Grämen Sie sich also nicht, Sie finden schon was neues! Liebe Grüsse, NB
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