Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

was passiert mit meinen Kindern, wenn ich sterbe?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: was passiert mit meinen Kindern, wenn ich sterbe?

Helena83

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Hallo Frau Bader, Ich bin seit 3 Jahren alleinerziehend. Zum Vater bestand seitdem kaum Kontakt, das letzte Mal vor 1.5 Jahren. Der Kleine war damals 1 Jahr alt und kennt ihn kaum. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Nun frage ich mich, wohin meine Kinder kommen, wenn mir was passiert? Müssen sie dann zu ihrem Vater, obwohl der sich seit Jahren nicht um sie kümmert? Oder kann ih es verfügen, wohin sie nach meinem Tod kommen? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Der Vater hat dann automatisch das alleinige Sorgerecht. Das Jugendamt wird ihn informieren. Du kannst dennoch Deine Wünsche notieren und dort hinterlegen. Hat der Vater kein Interesse, dann wird dem meist auch gefolgt. 1,5 Jahre sind nicht viel. Es kommt auch darauf an wir alt die Kinder sind etc.


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