Skirsche
Guten Morgen Frau Bader, ich arbeite gerne, auch aus familiären Gründen als Pflegefachkraft im Nachtdienst. Mittlerweile bin ich im letzten Drittel der Schwangerschaft und wurde Ende des Monats mit Überstunden frei im Dienstplan geplant. Was passiert wenn ich vorher ins individuelle BV gehe? Bleiben dann meine Stunden erhalten? Bei krank wären sie weg, das ist mir klar. Über eine kompetente Antwort würde ich mich sehr freuen. Zu mir, 40 Jahre, 4. Schwangerschaft. Freundliche Grüße
Hallo, hier gibt es nur kompetente Antworten. Ich verstehe nicht, warum hier ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt ausgesprochen werden soll. Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen, § 5 MuSchG. Das ist kein Ding des Frauenarztes, sondern des Arbeitgebers. Und zwar ab Mitteilung der Schwangerschaft. Zu Ihrer eigentlichen Frage: bei einem Beschäftigungsverbot werden die Überstunden wieder gutgeschrieben. Liebe Grüße NB
Ani123
Bei krank mit AU bleiben die Überstunden erhalten. Das ist in etwa so wie beim Urlaub. Kann der wegen AU nicht genommen werden wird der gutgeschrieben. Wie das beim BV ist weiß ich nicht. Ich frage mich allerdings wie es zum individuellen BV kommen sollte. I. d. R. müsste ihr AG das aussprechen, wofür Nachtdienst und dann keine Umsetzungsmöglichkeit eine Begründung wäre. Er macht es sich leichter, weil er den Überstundenabbau nimmt und somit das Gehalt weiter bezahlt und sich ihre Überstunden mindern. Bei BV bekäme er ihr Gehalt wieder, allerdings würden sie dann zu einem späteren Zeitpunkt die Überstunden nehmen, was für den AG bedeutet, dass sie in der Zeit als Arbeitskraft nicht zur Verfügung stehen. Mit BV wäre es zweimal (BV und Überstundenabbau) und nur Überstundenabbau einmal. Wie wurde es in den vorherigen Schwangerschaften gemacht? BV?
Skirsche
Hallo Ani123, erstmal danke für deine Antwort. Wenn ich im geplanten Überstunden Abbau krank mit AU bin sind diese auf jeden Fall weg/ abgebaut. Das individuelle BV stellt ja mein Arzt (Haus-/Gyn) aus, nicht der AG. Meine Frage ist gezielt darauf gerichtet, ob die Überstunden bei vorherig ausgesprochenem BV (also bevor ich sie geplant abfeiere) erhalten bleiben und ich sie nach der Elternzeit noch habe oder ob sie wie geplant weg sind. Liebe Grüße
mellomania
Warum arbeitest du überhaupt nachtschicht, was gar nicht erlaubt ist laut mutterschutzgesetz??
Tigerblume
Bei meiner Kollegin wurden jetzt erst die Überstunden abgebaut bevor das BV (von Seiten des AG) ausgesprochen wurde. Laut Personalabteilung sei das rechtens, genaueres weiß ich jedoch nicht.
Berlin!
Du musst Dich doch nicht rechtfertigen, weil du evt. ins BV gehst....das mal vorab. Zu Deiner Frage: Ist im Arbeitsvertrag etwas geregelt? Gibt es einen Tarfivvertragm der etwas regelt? Wenn nein, gilt die gesetzliche Regelung: §§ 18, 24 des Mut terschutzgesetzes (MuSchG) Es ist nicht zulässig, dass der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot Überstunden abbauen lässt. Alles Gute
Skirsche
Hallo Berlin, soweit ich weiß ist im Tarif Vertrag nichts diesbzgl. geregelt dein Verweis auf's MuschG hilft mir definitiv noch Mal weiter. Danke dir,:-) Lg
Skirsche
Hallo mellomania, Nachtschicht ist im MuschG nicht erlaubt stimmt. Aber MuschG trifft erst zu wenn der AG über SS informiert ist, dies ist bis jetzt nicht der Fall aus persönlichen, familiären Gründen. Wenn es nach mir gegangen wäre hätte ich bis zum Mutterschutz weiter gearbeitet bin schwanger, nicht krank und Würmchen geht es dabei gut, DAS hat oberste Priorität für mich. Ich habe keine Position bei der Arbeit, die eine zeitintensive Einarbeitung benötigt. MuschG ist toll und ist definitiv gerechtfertigt geht aber an meinen persönlichen Bedürfnissen total vorbei. Lg
3wildehühner
Wenn du deinen Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt, muss er für die Nachtschicht ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Ein individuelles BV kann er anfechten.
Mitglied inaktiv
Du bist hier nach langer Zeit die erste Schwangere die nicht um ein BV bettelt.
mellomania
es hätte nur nicht sein dürfen, hätte der AG davon gewusst. ist ja deine entscheidung und somit völlig legitim :-) es gibt ja leider AG die sich da an nix halten, daher fragte ich
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