Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was muss ich genau tun

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was muss ich genau tun

Chtessy

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Habe einen Beschäftigungsverbot erteilt gekriegt weil ich einen körperlich sehr anstrengend Job habe. meine Tochter habe ich am 16.04.2014 geboren und vereinbarte mit meinem Arbeitsgeber 1 Jahr Elternzeit (mit Elterngeld Ca. 800€). Nun endet meine Elternzeit am 16.04.2015. Ich habe aber vor paar Tagen erfahren das ich wieder Schwanger bin (ET: 6.9.2015). Was muss ich jetzt tun das es zu meinem Vorteil geht? Kann mich mein Arbeitgeber deshalb kündigen? Wann muss ich ihm Bescheid geben? Muss ich wieder arbeiten gehen oder kriege ich wieder ein Beschäftigungsverbot? Was für Rechte habe ich? Kriege ich das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können jetzt wieder ganz normal arbeiten gehen bis zu Beginn des neuen Mutterschutzes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie die Eltern Zeit auch verlängern bis zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Der Arbeitgeber kann Ihnen wegen der Schwangerschaft nicht kündigen. Liebe Grüße NB


Chtessy

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Tut mir leid Ich habe den Anfang nicht reingestellt Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin unbefristet angestellte und nachdem 4 Monat


Mitglied inaktiv

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BV wenn es das gibt, frühstens mit dem ersten Arbeitstag. Also am 16.04.15. Ob du es bekommst, kann dir nur der AG sagen. Oder evtl der Arzt wenn eben gesundh indixen. Rein theoretisch, wenn auch nciht sehr wahrscheinlich, kann Dein AG ja auch einen anderen Job haben den innerhalb der Mutterschftsrichtlinien machen darfst. Ansonsten gilt, Du bist nicht (bzw nur extremst schwer) kündbar. Jetzt noch, weil EZ, ab dem ersten Arbeitstag wegen Schwangerschaft. Gilt wie bei der ersten Schwangerschaft. Und ja, EG wird wie beim ersten Kind sein bzw sogar etwas höher wegen Geschwisterbonus. Ach ja, und fairerweise würde ich dem AG das frühstmöglich mitteilen, Immerhin rechnen die wohl mit dir.


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