Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage :-) Ich habe bis Februar 2006 noch einen befristeten Arbeitsvertrag bei meiner Firma. Im April d. J. habe ich mein Kind bekommen. Die Befristung läuft im Februar 2006 aus, da ich nicht übernommen werde. Nun bekomme ich ein Schreiben vom Arbeitgeber, dass ich mich unverz. arbeitslos/arbeitssuchen melden soll damit ich ungekürzte Ansprüche erhalte. 1) Ab wann wäre ich dann arbeitslos? 2) Wenn ich mich für Vollzeit suchen angebe - bekomme ich dann das AlG für Vollzeit? Und bei Teilzeit das AlG für Teilzeit? (Vollzeit wäre mit Baby nicht möglich) 3) Mein Mann arbeitet voll, hat das einen Einfluss auf mein ALG? Ich war noch nie arbeitslos, daher die Fragen... Vielen Dank und viele Grüße Meggy
Hallo, 1. Ab Vertragsende 2.Sie können sich nur so lange melden, wie es tatsächlich geht wegen dem Kind 3.Nö Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV