Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage :-) Ich habe bis Februar 2006 noch einen befristeten Arbeitsvertrag bei meiner Firma. Im April d. J. habe ich mein Kind bekommen. Die Befristung läuft im Februar 2006 aus, da ich nicht übernommen werde. Nun bekomme ich ein Schreiben vom Arbeitgeber, dass ich mich unverz. arbeitslos/arbeitssuchen melden soll damit ich ungekürzte Ansprüche erhalte. 1) Ab wann wäre ich dann arbeitslos? 2) Wenn ich mich für Vollzeit suchen angebe - bekomme ich dann das AlG für Vollzeit? Und bei Teilzeit das AlG für Teilzeit? (Vollzeit wäre mit Baby nicht möglich) 3) Mein Mann arbeitet voll, hat das einen Einfluss auf mein ALG? Ich war noch nie arbeitslos, daher die Fragen... Vielen Dank und viele Grüße Meggy
Hallo, 1. Ab Vertragsende 2.Sie können sich nur so lange melden, wie es tatsächlich geht wegen dem Kind 3.Nö Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss