Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, was kann man tun, wenn eine Mutter unter dem Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom leidet. Also seinem Kind Krankheiten andichtet, die es nachweislich gar nicht hat? Hat man da eine rechtliche Handhabe und wie geht man am besten vor? Das Gespräch mit der Mutter selbst, brachte leider keinerlei Erfolg, denn sie sieht die Krankheiten tatsächlich, obwohl die Kinderklinik diese bereits ausgeschlossen hat. Das Kind leidet sehr darunter und ist im täglichen Leben sehr eingeschränkt. Ich würde gern etwas unternehmen, weiß halt nur nicht was. LG, Sabine
Hallo, Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom bedeutet nicht andichten, sondern antun. Diese Mütter quälen ihre Kinder, um ihnen dann zu helfen. Wenn man vob sowas erfährt , muss man das komplette Programm fahren. Jugendamt, Polizei .... Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot