Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte 1 Jahr Elternzeit beantragt. Meine Tochter ist nun fast 9 Monate alt und ich würde meine Elternzeit sehr gerne um mind. 1/2 Jahr verlängern. Kann mein Arbeitgeber die Verlängerung verweigern ? Falls ja, welche Möglichkeiten hätte ich eine Verlängerung zu erwirken ? Und stünden mir dann von staatl. Seite irgendwelche finanziellen Unterstützungen zu ? Denn mein Anrecht auf Elterngeld ist nach diesem ersten Jahr bereits ausgeschöpft. Ich danke Ihnen im voraus für ihre Antwort ! Mit freundlichen Grüßen Steffi B.
Hallo, 1. Einen Anspruch auf Verlängerung haben Si enicht 2. EG bekommen Sie evtl. noch 2 Mo. (wenn Sie alleinerziehend sind) 3. Sonst nur ARGE Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du hast gar keine rechtliche Grundlage, eine verlängerung zu erwirken. Das gestz verlangt klar, daß Du Dich zu beginn für mind. die ersten 2 Jahre verbindlich festlegst. Auch der AG braucht Planungssicherheit. Du kannst nur ein Gespröch führen und um verlängerung bitten. Evtl. Stimmt der AG zu. Das 3. jahr kannst Du dann wieder mit einer mind. 7-wöchigen Frist mitteilen und nehmen. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Evtl. könnt ihr den Kinderzuschlag oder ergänzendes Hartz4 beantragen - wenn das normale Einkommen nicht reicht - sonst gibts außer Kindergeld und in manchen Bundesländern Landeserziehunggeld keinen weiteren Leistungen.
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